Seit 2015 ist laut Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) jedes Unternehmen in Deutschland, welches nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählt, verpflichtet alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so können Bußgelder bis zur Höhe von 50.000 € verhängt werden.
Wir unterstützen Sie kosteneffizient bei der Durchführung Ihres Energieaudits nach DIN EN 16247-1. So lassen sich gezielt für Ihr Unternehmen Einsparpotentiale identifizieren und Energieeffizienzmaßnahmen ableiten und umsetzen. Der wirtschaftliche Nutzen ist also nicht zu unterschätzen.