Das am 17.11.2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen, deren durchschnittlicher Jahresenergieverbrauch mehr als 7,5 GWh beträgt, innerhalb der nächsten 20 Monate zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001. Darüber hinaus müssen die wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen, welche aus der Einführung des Energiemanagementsystems entstanden sind, in Plänen erfasst und veröffentlicht werden – über die Maßnahmen entscheiden die Unternehmen. Eine Nichteinhaltung dieses Gesetzes gilt als ordnungswidrig und kann mit Geldbußen von bis zu 100 000€ geahndet werden.
Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 kann darüber hinaus Unternehmen von der Pflicht der im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) festgesetzten Durchführung eines regelmäßigen Energieaudits befreien. Das EDL-G bleibt trotz der Verabschiedung des EnEfGs bestehen.
Das EDL-G schreibt allen Unternehmen, die nicht unter die KMU (kleine und mittlere Unternehmen) Regel fallen, vor, alle vier Jahre ein qualifiziertes Energieaudit durchzuführen. Dazu zählen Unternehmen, die nach der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai entweder 250 oder mehr Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigen oder weniger als 250 Personen beschäftigen, deren Jahresumsatz jedoch bei 50 Millionen Euro und die Jahresbilanz von mehr als 43 Millionen Euro liegt.
Werden Energieaudits gar nicht, fehlerhaft, unvollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt, kann es zu Bußgeldstrafen in Höhe von bis zu 50.000€ kommen.
Der Gesetzesentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett verabschiedet und an den Bundestag übergeben.