Abschaffung der Gasspeicherumlage: Entlastung für Haushalte und Unternehmen beschlossen

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist beschlossen: Der Bundestag hat Anfang November ein weiteres Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Ziel ist es, Haushalte, Gewerbe und Industrie spürbar bei den Gaspreisen zu entlasten. Die bislang über die Gasrechnung erhobene Umlage entfällt zum Jahreswechsel und wird künftig aus Bundesmitteln finanziert.

Abschaffung der Gasspeicherumlage entlastet Verbraucher spürbar

Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage sollen Unternehmen und Privathaushalte ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Zuletzt betrug die Umlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde. Für einen Vierpersonenhaushalt bedeutete das jährliche Mehrkosten von etwa 30 bis 60 Euro je nach Verbrauch.

Die Finanzierung der wegfallenden Umlage übernimmt künftig der Klima- und Transformationsfonds (KTF). Insgesamt werden dafür 3,4 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Bundesregierung gleicht damit das sogenannte Umlagenkonto bis Ende 2025 aus.

Bundestag beschließt die Abschaffung mit Mehrheit

Der Bundestag nahm den Gesetzentwurf am Donnerstag, den 6. November 2025, nach rund halbstündiger Aussprache an. CDU/CSU und SPD stimmten für die Abschaffung der Gasspeicherumlage, AfD und Bündnis 90/Die Grünen dagegen. Die Linke enthielt sich.

Beschlossen wurde der Entwurf der Bundesregierung in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung. Grundlage ist das vierte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes.

Transparenz auf der Gasrechnung nach Abschaffung der Gasspeicherumlage

Ein zentraler Punkt der Gesetzesänderung ist die Transparenz gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Gasversorger sind verpflichtet, die Entlastung durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage klar und nachvollziehbar auf der Gasrechnung auszuweisen.

Auch Anbieter, die die Umlage bislang nicht erhoben haben, müssen dies künftig ausdrücklich kenntlich machen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entlastung tatsächlich bei den Endkunden ankommt.

Abschaffung der Gasspeicherumlage und Parlamentsvorbehalt bei Wiedereinführung

Eine Wiedereinführung der Umlage ist nach der Abschaffung nur noch mit Zustimmung des Bundestages möglich. Zudem muss der Gasmarktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) künftig eine detaillierte Kosten- und Erlösrechnung vorlegen. Diese wird von einem unabhängigen Prüfer testiert und anschließend von der Bundesnetzagentur kontrolliert.

Dabei gilt ausdrücklich: THE darf keine Gewinne erzielen.

Kritik an der Finanzierung der Abschaffung

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage stößt nicht bei allen Fraktionen auf Zustimmung. Die Grünen kritisieren insbesondere die Finanzierung über den Klima- und Transformationsfonds. Die Mittel würden für Klimaschutzmaßnahmen wie Wärmepumpen und Solaranlagen benötigt. Auch Vertreter der Linken äußerten Zweifel, begrüßten jedoch die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.

Die Bundesregierung verteidigt den Schritt als notwendig, um hohe Energiepreise abzufedern und eine Deindustrialisierung zu verhindern.

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