Nach langen Verhandlungen besteht nun endlich Klarheit: Im Rahmen der Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag die ersatzlose Streichung des 52-Gigawatt-Förderdeckels für Photovoltaikanlagen (PV-Deckel) aus dem EEG beschlossen. Zudem wurden neue Abstandsregelungen für die Erbauung von Windanlagen beschlossen und im Baugesetzbuch festgehalten.
Eine besondere Dringlichkeit bestand im Zusammenhang mit der Abschaffung des PV-Deckels, da die Solarenergie bereits im Herbst die Marke von 52 Gigawatt Gesamtleistung erreichen würde. Dies hätte das Ende der Vergütung des Solarstroms für Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung bedeutet. Aus diesem Grund wurde das Vorhaben an die Anpassung des GEG angehängt, um noch vor der parlamentarischen Sommerpause und somit vor dem Erreichen der 52 Gigawatt Marke den Prozess abschließen zu können.
Neben der Streichung des Förderdeckels aus dem EEG, wurde des Weiteren eine Anpassung der Abstandsregelungen für neue Windränder festgelegt. Der verpflichtende Mindestabstand von bisher 600 Metern zu Wohngebäuden beträgt nun 1000 Meter. Die Ausgestaltung einzelner Details soll den Bundesländern vorbehalten werden. Über diese Beschlüsse möchte der Bundesrat am 03. Juli final entscheiden.
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