Beeinträchtigungen sollen für Kontrollen ausführlich dokumentiert werden
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt mit, dass Einschränkungen durch die Corona-Krise bei der Fälligkeit von Energieaudits berücksichtigt werden.
Obwohl grundsätzlich natürlich weiterhin die Pflicht besteht, Energieaudits durchzuführen, kann es durch Corona zu Einschränkungen kommen. Zurzeit kann nicht überall eine Begehung von Standorten gewährleistet werden. Da die Vor-Ort-Begehung jedoch Teil der DIN 16247-1 ist, muss sie durchgeführt werden, damit das Energieaudit als abgeschlossen gilt. Das BAFA empfiehlt, die Umstände, die zu Verzögerungen führen, ausführlich zu dokumentieren und zu benennen. Ein Beispiel dafür wäre, wenn der Betrieb zeitweise keine externen Besucher zulässt. Die Dokumentation der Ereignisse kann bei einer späteren Kontrolle als Begründung vorgelegt werden, wieso das Audit nicht fristgerecht abgeschlossen wurde. Die Verlängerung dieser Regelung gilt vorerst bis zum 28.02.2021.
Mehr Informationen zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie auch in unseren Blog, zum Beispiel hier.
Bei weiteren Fragen zu der Durchführung von Energieaudits oder der Einführung von Energiemanagementsystemen, melden Sie sich gerne bei uns!