Deutscher Bundestag beschließt Bagatellgrenze zum Energieaudit

Am 27.06.2019 versammelte sich der Deutsche Bundestag und beschloss, dass zukünftig eine Bagatellgrenze von 500.000 kWh bei der Berücksichtigung der Pflicht über die Durchführung eines Energieaudits gelten soll. Somit folgte der Bundestag dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der ihm diesbezüglich eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte.

500.000 Kilowattstunden als Bagatellgrenze

Zukünftig sollen also Unternehmen mit einem geringeren Energieverbrauch teilweise von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits befreit werden. Diese müssen aber den Nachweis in Form eines geringfügigen Audits tätigen. Dies gelte folglich für Unternehmen unterhalb der Verbrauchsgrenze von 500.000 kWh, die per Definition dennoch ein Nicht-KMU-Unternehmen sind.

Hintergrund dieser gesetzlichen Novelle sind die Erfahrungen und Auswertungen der ersten Periode, die vom zuständigen und zum Vollzug dieser Regelungen berechtigten Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getroffen wurden. Diese zeigten wesentlichen Weiterentwicklungsbedarf und stellten hinsichtlich der energiesparsamen Unternehmen einen entscheidenden Gegensatz dar.
Die Praxis in Deutschland sowie in den anderen EU-Mitgliedsstaaten hat folglich gezeigt, dass aufgrund der gesetzten Unternehmensdefinition in der vergangenen Auditperiode auch verbrauchsarme Unternehmen auditpflichtig gewesen sind. Bei diesen hat jedoch die Auditierung sowie die nachgelagerten Empfehlungen der Effizienzmaßnahmen nicht zu lohnenswerten Einsparempfehlungen geführt. Das wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis ist in diesem Fall nicht gegeben. Damit steht es im Widerspruch zur verbindlichen EU-Richtlinie, die ein Energieaudit für die betroffenen Unternehmen als kostenwirksam deklariert.

Hochrechnung ergibt eine Entlastung für 2800 Unternehmen

Gemäß entsprechender Hochrechnungen geht der Bundestag davon aus, dass von den aktuell betroffenen ca. 50.000 Unternehmen (Nicht-KMU-Unternehmen), die der Durchführungspflicht eines Energieaudits unterliegen, rund 2.800 Unternehmen betroffen sind und somit entlastet werden können.

Sie haben Fragen zum Energieaudit und wissen nicht, ob diese Neuerung auch für Ihr Unternehmen zutreffend ist?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir stehen Ihnen in diesen energiewirtschaftlichen Fragestellungen zur Verfügung!

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