Bundesrat beschließt Schnellladegesetz

Das kürzlich vom Bundestag beschlossene Schnellladegesetz (Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge – SchnellLG) wurde nun auch vom Bundesrat gebilligt. Damit ist die Rechtsgrundlage geschaffen, um den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnelladepunkten weiter voran zu treiben. Auf Basis des Gesetzes plant die Bundesregierung eine Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes. Es geht um ca. 1.000 Standorte, um insbesondere flächendeckendes Laden mit über 150 Kilowatt zu ermöglichen.

Gesetz als Rechtsgrundlage für europaweite Ausschreibung

Die staatliche Förderung wird den Unternehmen im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zugeteilt. Das vom Bundesverkehrsministerium geleitete Ausschreibungsverfahren soll den verlässlichen Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur durch private Betreiber zu einheitlichen und nutzerfreundlichen Bedingungen sicherstellen.

Analyse des Ladebedarfs durch Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur

Bei seinen Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur arbeitet das BMVI mit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zusammen. Mit Hilfe von verschiedenen Daten zur Mobilität und zu Fahrzeugtypen, analysiert die Leitstelle den Ladebedarf. Basierend auf den Ergebnissen werden Gebiete zum Aufbau neuer Schnellladestandorte ausgeschrieben.

Informationen zum Ausschreibungsverfahren

  • Ausgeschrieben werden soll sogenannte High Power Charging (HPC)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 150 kW an den jeweiligen Ladepunkten. Ziel ist es, ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität zu gewährleisten. Dies soll ergänzend zur bereits bestehenden bzw. im Aufbau befindlichen privaten, öffentlichen und gewerblichen Ladeinfrastruktur stattfinden, die durch das BMVI auch weiterhin parallel gefördert wird.
  • Die Leitstelle analysiert mit Hilfe von Daten zum Mobilitäts- und Ladeverhalten, zu Fahrzeugtypen und auf Basis des bisherigen Bestands an Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe. Dazu verwendet sie ein digitales Instrument namens StandortTOOL (www.standorttool.de). Basierend auf den Analysen werden Gebiete zur Errichtung von Schnellladestandorten ausgeschrieben.
  • Die Ausschreibung erfolgt in mindestens 18 regionalen Losen. Die Lose enthalten die zuvor festgelegten Suchräume. Die Lose werden verschieden groß sein. Die Belange mittelständischer Unternehmen werden bei der Losbildung berücksichtigt.
  • Zusätzlich wird es bundesweite Lose an Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen geben.
  • Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend. Dies unterscheidet sich von bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.
  • Für den Aufbau und den Betrieb der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen.

Quellen:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/052-scheuer-schnellladegesetz.html

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