CO2 Bepreisung – aber wie? Neues Sondergutachten rät zum Kurswechsel

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung veröffentlichte am Freitag, den 12. Juli, das Sondergutachten über mögliche Wege und Umsetzungsstrategien zur Bepreisung von CO2. Das Gutachten dient dabei als Grundlage für kommende politische Diskussionen über das heiß diskutierte Thema der CO2-Bepreisung und beleuchtet die verschiedenen umsetzbaren Reformoptionen.

Ausgangslage:

Die Klimapolitik der deutschen Bundesregierung geriet in der Vergangenheit immer mehr in Kritik, da die auf internationaler Ebene vorgegebenen Zielvorgaben zur Einsparung von Treibhausgasemissionen nur noch schwer zu erreichen sind. Besonders im Gebäude- und Verkehrssektor hinkt Deutschland ihren Verpflichtungen hinterher.

Was schlagen die „Wirtschaftsweisen“ vor?

„Die aktuelle Debatte bietet die historische Chance, die kleinteilige, teure und ineffiziente deutsche Klimapolitik so umzustellen, dass die Bepreisung von CO2 im Zentrum steht“ – Christoph Schmidt (Vorsitzender des Sachverständigenrates)

Damit ein schneller Effekt zur Einsparung von Treibhausgasemissionen erzielt werden kann, plädiert der Sachverständigenrat im Sondergutachten auf die kurzfristige Einführung einer CO2-Steuer auf Sprit oder Heizöl bis 2030. Die Steuerhöhe müsste allerdings regelmäßig angepasst werden, um die regulierende Wirkung beizubehalten.

Die nationale Lösung einer CO2-Steuer wäre nach Meinung der Experten jedoch nur eine Übergangslösung. Langfristig gesehen sollen bis 2030 die Sektoren Verkehr und Wärme an den EU-Emissionshandel angeschlossen werden und damit ein einheitlicher CO2-Preis geschaffen werden. Mit einem sektorübergreifenden EU-Emissionshandel könnten zukünftig nationale und sektorale Klimaziele und Instrumente abgeschafft werden.

Von einem separaten Emissionshandel innerhalb Deutschlands raten die Sachverständigen hingegen ab, da sich die Umsetzung zu zeitintensiv gestalten würde. Des Weiteren empfiehlt das Gremium, die Bürger an den Mehreinnahmen einer möglichen CO2-Bepreisung zu beteiligen. Dies wäre in Form einer pauschalen Rückgabe je Einwohner oder einer Senkung der Stromsteuer denkbar.

Fazit:

Deutschland hat die Chance auf europäischer Ebene eine Vorbildfunktion einzunehmen und dazu das umständliche Abgaben- und Umlagesystem abzuschaffen.

Für welche Art der CO2-Bepreisung die Bundesregierung sich entscheidet ist noch unklar. Eine Entscheidung soll bis Ende September getroffen werden.

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