Reform der Netzentgelte: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Die Bundesnetzagentur plant eine grundlegende Reform der Netzentgelte. Der veröffentlichte Festlegungsentwurf befindet sich aktuell noch in der Konsultation, der Beschluss ist für Ende 2026 geplant. Die neuen Regelungen sollen insbesondere verändern, wie Unternehmen künftig für die Nutzung der Stromnetze bezahlen.

Für Gewerbe- und Industriekunden ist vor allem eine Neuerung relevant: Der bisherige Leistungspreis soll durch einen Kapazitätspreis ersetzt werden. Damit verändert sich auch die Logik hinter der Optimierung der Netzentgelte. Gleichzeitig sind neue Entgelte für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher vorgesehen.

Wir geben einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen und zeigen, worauf Unternehmen sich einstellen sollten.

Michael Albring

Leiter Metering & Energieeffizienz

Mit der Reform der Netzentgelte wird der individuelle Lastgang für Unternehmen noch wichtiger. Es reicht künftig nicht mehr aus, nur einzelne Lastspitzen im Blick zu behalten. Entscheidend wird sein, die passende Kapazität zu bestimmen und PV, Speicher und Lastmanagement gemeinsam zu betrachten. Genau darin liegt für Unternehmen auch eine Chance, ihre Netzkosten gezielt zu optimieren.

Reform der Netzentgelte: Kapazitätspreis ersetzt den bisherigen Leistungspreis

Für RLM-Abnahmestellen soll der bisherige Leistungspreis abgeschafft und durch einen Kapazitätspreis ersetzt werden. RLM steht für registrierende Leistungsmessung. Dabei wird der Stromverbrauch eines Unternehmens kontinuierlich erfasst und in Viertelstundenwerten dargestellt.

Künftig sollen Unternehmen beim Netzbetreiber eine bestimmte Kapazität in Kilowatt (kW) bestellen. Vereinfacht gesagt legt ein Unternehmen damit fest, welche Leistung es aus dem Netz beziehen möchte. Erfolgt keine Bestellung, legt der Netzbetreiber die Kapazitätsgrenze fest.

Solange der Strombezug innerhalb dieser bestellten Kapazität bleibt, wird für die bezogene Strommenge ein regulärer Arbeitspreis (AP1) berechnet. Wird die Kapazitätsgrenze überschritten, kommt für die darüber hinausgehende Strommenge ein deutlich höherer Arbeitspreis (AP2) zum Einsatz. Dieser soll mindestens 200 Prozent über AP1 liegen.

Gleichzeitig darf AP1 künftig nur noch maximal 60 Prozent der entsprechenden Netzentgeltkosten abdecken. Damit werden im Durchschnitt bis zu 40 Prozent der Kosten über den neuen Kapazitätspreis abgebildet.

Quelle: https://green-energy-tools.de/blog/agnes-die-neuen-netzentgelte-ab-2029-für-gewerbekunden-erklärt

Was bedeutet das für die Lastspitzenoptimierung?

Für Unternehmen verändert sich damit die bisherige Logik der Netzentgeltoptimierung. Bislang konnte die höchste Viertelstunde des Jahres maßgeblich für den Leistungspreis und damit die Jahresrechnung sein. Künftig soll dagegen die Verteilung des gesamten Lastgangs stärker in den Mittelpunkt rücken.

Die entscheidende Frage lautet dann nicht mehr nur: Wie vermeiden wir unsere höchste Lastspitze? Unternehmen müssen vielmehr bestimmen, welche Kapazität sie bestellen und wie häufig beziehungsweise in welchem Umfang sie diese überschreiten möchten.

Damit entsteht ein neues Optimierungsproblem: Eine höhere bestellte Kapazität verursacht entsprechende Kapazitätskosten. Eine zu niedrig angesetzte Kapazität kann dagegen zu Überschreitungen führen, für deren zusätzliche Strommengen der deutlich höhere AP2 anfällt. Welche Kombination wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich daher nur anhand des tatsächlichen Viertelstunden-Lastgangs eines Unternehmens beurteilen.

Reform der Netzentgelte verändert auch die Wirtschaftlichkeit von PV und Speichern

Interessant ist die Reform der Netzentgelte auch für Unternehmen, die bereits eine Photovoltaikanlage oder einen Gewerbespeicher betreiben beziehungsweise eine entsprechende Investition planen.

Eine PV-Anlage reduziert bereits heute den Strombezug aus dem Netz und damit den verbrauchsabhängigen Teil der Netzentgelte. Beim bisherigen Leistungspreis ist ihr Nutzen dagegen begrenzt: Die für die Abrechnung relevante Lastspitze kann beispielsweise an einem Wintermorgen auftreten, an dem kaum Solarstrom produziert wird.

Mit der neuen Systematik könnte sich das ändern. Wenn künftig sämtliche Viertelstundenwerte beziehungsweise Überschreitungen relevant sind, kann eine PV-Anlage abhängig vom individuellen Lastprofil zahlreiche Überschreitungen der bestellten Kapazität vermeiden. Dadurch kann sie potenziell auch den bisher nur schwer beeinflussbaren leistungsbezogenen Anteil der Netzentgelte verlässlicher reduzieren.

Auch für Gewerbespeicher und Lastspitzenkappung (Peak Shaving) verändert sich die Situation. Peak Shaving bedeutet, dass ein Batteriespeicher gezielt eingesetzt wird, um hohe Leistungsspitzen eines Unternehmens abzufangen.

Verpasst ein Speicher künftig eine einzelne Spitze, entstehen nach der geplanten Logik lediglich Mehrkosten für die tatsächliche Überschreitungsmenge. Eine einzelne verpasste Viertelstunde entscheidet damit nicht mehr über die gesamte Jahresrechnung. Gleichzeitig kann Lastspitzenkappung an zwei Stellen ansetzen: bei der Höhe der bestellten Kapazität und bei den Mengen, die darüber hinaus zum höheren AP2 abgerechnet werden.

Der Business Case für Peak Shaving bleibt somit bestehen – allerdings mit einer neuen Berechnungslogik.

Neue Einspeiseentgelte für Photovoltaikanlagen

Auch auf der Erzeugungsseite sind Änderungen vorgesehen. Für PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp soll künftig ein Einspeiseentgelt auf Basis der Einspeisekapazität anfallen. Für Bestandsanlagen sind Übergangsregelungen vorgesehen.

Auch Batteriespeicher werden von der neuen Entgeltstruktur erfasst. Bei einer Kombination aus PV-Anlage und Batteriespeicher soll ein einheitliches Einspeiseentgelt gelten. Strommengen, die ein Speicher aus dem öffentlichen Netz bezieht und anschließend wieder dorthin zurückspeist, können von den entsprechenden Arbeitspreisen der Netzentgelte befreit werden, sofern diese Mengen messtechnisch eindeutig nachgewiesen werden können.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Konkrete Preise für die neue Systematik stehen noch nicht fest. Diese werden erst mit den entsprechenden Preisblättern bekannt. Dennoch sollten sich Unternehmen frühzeitig mit den Auswirkungen der Reform der Netzentgelte auf ihre Standorte beschäftigen.

Besonders wichtig wird dabei der individuelle Lastgang. Denn die optimale Bestellkapazität lässt sich nicht pauschal bestimmen. Verbrauchsstruktur, vorhandene Lastspitzen sowie der Einsatz von PV-Anlagen und Batteriespeichern müssen gemeinsam betrachtet werden.

Für Unternehmen bedeutet die Reform deshalb nicht nur neue Kostenpositionen. Sie eröffnet auch neue Möglichkeiten zur Optimierung. Wer seine Lastgänge frühzeitig analysiert und verschiedene Kapazitäts-, PV- und Speicherszenarien betrachtet, kann beurteilen, welche Auswirkungen die neue Netzentgeltstruktur auf die eigenen Energiekosten haben könnte.

Als Tengelmann Energie GmbH unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre individuelle Verbrauchs- und Lastsituation zu analysieren und die Auswirkungen regulatorischer Veränderungen auf ihre Energiekosten einzuordnen. Gerade mit Blick auf die Reform der Netzentgelte wird es entscheidend sein, regulatorische Anforderungen, Lastmanagement sowie den wirtschaftlichen Einsatz von PV und Batteriespeichern gemeinsam zu betrachten.

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