Die Energieaudit Pflicht: Bürde oder Chance?

Die Energieaudit Pflicht mag zunächst wie eine bürokratische Hürde wirken, bietet Unternehmen aber die Chance, ihren Energieverbrauch zu optimieren und Kosten zu senken. Durch eine systematische Analyse lassen sich Einsparpotenziale erkennen, die nicht nur finanzielle Vorteile bringen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Doch wer ist betroffen, welche Vorgaben gelten, und wie kann man profitieren?

Was sind Energieaudits und warum sind sie wichtig?

Energieaudits sind systematische Untersuchungen, bei denen der Energieverbrauch eines Unternehmens detailliert analysiert wird, um Einsparpotenziale zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu entwickeln. Das Ziel eines Energieaudits ist es, die eigenen Energieeinsparpotenziale besser zu kennen und gezielter auszuschöpfen. Unternehmen, die der Energieaudit Pflicht unterliegen, können auf diese Weise ihren Energieverbrauch optimieren, Kosten senken und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Wer ist von der Energieaudit Pflicht betroffen?

Die Energieaudit Pflicht betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die keinen „kleinen oder mittleren Betrieb“ (KMU) im Sinne der EU-Definition darstellen. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen. Allerdings gibt es eine Bagatellgrenze: Unternehmen, deren jährlicher Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh liegt, sind von der Pflicht befreit. Unternehmen sollten daher prüfen, ob die Energieaudit Pflicht für sie gilt, um eventuelle Strafen zu vermeiden.

Die gesetzliche Grundlage und Wiederholungsaudits

Die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits basiert auf dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das seit dem 22. April 2015 in Deutschland gilt. Unternehmen müssen demnach alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, das von qualifizierten Auditoren begleitet wird. Die Energieaudit Pflicht schreibt zudem vor, dass nach dem ersten Audit eine erneute Prüfung spätestens alle vier Jahre erfolgen muss. Es handelt sich dabei um eine fortlaufende Verpflichtung, die den Unternehmen hilft, kontinuierlich ihre Energieeffizienz zu verbessern.

Vincent Freigang

Leiter Vertrieb & Marketing

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Was sind die Schritte eines Energieaudits?

Ein typisches Energieaudit nach DIN EN 16247-1 besteht aus sieben wesentlichen Schritten:

  1. Vorbereitung des Energieaudits: Zu Beginn wird der Rahmen des Audits festgelegt, Ziele definiert und die erwarteten Ergebnisse besprochen.
  2. Auftaktbesprechung: Hier werden die zu erhebenden Daten und der Ablauf des Audits erläutert, die Verantwortlichen im Unternehmen benannt und die notwendigen Informationen gesammelt.
  3. Datenerfassung: Die relevanten Daten, wie Energieverbrauch und -kosten, werden systematisch erfasst.
  4. Vor-Ort-Untersuchung: Der Auditor besucht die betrieblichen Einrichtungen, um eine gründliche Analyse des Energieverbrauchs vor Ort vorzunehmen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
  5. Datenanalyse: Auf Grundlage der gesammelten Daten werden verschiedene Energieeinsparpotenziale und mögliche Effizienzmaßnahmen bewertet.
  6. Bericht: Der Auditor erstellt einen detaillierten Bericht, in dem die identifizierten Einsparpotenziale und empfohlenen Maßnahmen dokumentiert werden.
  7. Abschlussbesprechung: Zum Abschluss werden die Ergebnisse des Audits vorgestellt und die Umsetzungsmöglichkeiten besprochen.

 

Meldepflicht und Konsequenzen bei Nicht-Umsetzung

Nach Abschluss des Audits sind Unternehmen verpflichtet, die Ergebnisse bis spätestens zwei Monate nach Fertigstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu melden. Hierbei müssen detaillierte Informationen zu den eingesparten Energiepotenzialen und den geplanten Maßnahmen angegeben werden. Die Energieaudit Pflicht beinhaltet somit auch eine umfassende Dokumentations- und Berichtspflicht. Wird die Meldepflicht nicht fristgerecht oder fehlerhaft erfüllt, drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.

Was kostet ein Energieaudit?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort, denn die Kosten hängen von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Standorte und der Komplexität der Anlagen ab. Daher sprechen Sie uns gerne an. In einem gemeinsamen Gespräch finden wir den Umfang heraus und können Ihnen im Anschluss ein individuelles Angebot zukommen lassen.

Fördermöglichkeiten für Energieaudits

Die Kosten eines Energieaudits können je nach Unternehmensgröße und Komplexität variieren, liegen jedoch oft zwischen 1.000 und 30.000 Euro. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von Fördermöglichkeiten profitieren, die durch das BAFA bereitgestellt werden. Im Rahmen des Programms „Energieberatung im Mittelstand“ können KMU Fördergelder von bis zu 80% der Beratungskosten erhalten – dies erleichtert die Investition in ein energieeffizientes Unternehmen. Auch Unternehmen, die unter die Energieaudit Pflicht fallen, sollten diese Fördermöglichkeiten nutzen, um ihre Energieeffizienzmaßnahmen kosteneffizient umzusetzen.

 

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