Die Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage 2019 festgelegt
Am Montag, den 15.10.2018, haben die deutschen Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage 2019 festgelegt. Mit dem Betrag von 6,405 ct/kWh hat sich die EEG-Umlage 2019 um 6 Prozent reduziert (für das Jahr 2018 liegt die Umlage bei 6,792 ct/kWh). Zuvor haben Experten, wie beispielsweise die Agora Energiewende oder der Bundesverband Erneuerbare Energien, eine Stagnation oder eine geringere Reduzierung der EEG-Umlage prognostiziert.
Die sinkende EEG-Umlage lässt sich maßgeblich durch die steigenden Börsenstrompreise begründen. Zum Rückgang der Umlage trug ebenso der Sachverhalt bei, dass die Kostenentwicklung des EEG durch die in den letzten Jahren umgesetzten Reformen stark gedämpft wurde. Zudem sind die Förderkosten für neue erneuerbare Energie-Anlagen aufgrund der Umstellung auf Ausschreibungsverfahren günstiger geworden. Zusätzlich wirkt sich der hohe Stand des Umlagekontos von 3,65 Mrd. Euro (Stand: 30.09.2018) dämpfend auf die Höhe der EEG-Umlage 2019 aus – in die Berechnung der Umlage für das nächste Jahr fließt dieser positive Saldo senkend ein.
Die Zahlung der EEG-Umlage deckt die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber resultierend aus der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 der EEV (Erneuerbaren-Energien-Verordnung) und § 6 der EEAV (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung) ab.
Quellen:
https://www.energate-messenger.de