Wir schauen mit Ihnen auf das Energieaudit 2019 voraus!
Nach der erstmaligen Durchführung des verpflichtenden Audits zum 05.12.2015 endet die nächste Frist zum Nachweis – das Energieaudit 2019 steht an. Die Audits müssen folglich alle vier Jahre wiederholt und gemäß §8 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 durchgeführt werden. Alternativ kann die Umsetzung eines zertifizierten Energiemanagementsystems (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystems (EMAS) ebenfalls als Nachweis zur Erfüllung der EDL-G-Vorgaben dienen.
Bereits im Dezember 2017 hat die Tengelmann Energie im Blog über die Voraussetzungen, Konsequenzen und Maßnahmen eines Energieaudits informiert – gerne können Sie diese Informationen hier oder im BAFA-Merkblatt erneut nachlesen.
Der Energie & Management-Verlag sowie das Institut für Energie und Umwelt (BFE) berichten über ein Fazit der erstmaligen Audits. Das erarbeitete Fazit des Erstaudits lässt Raum für erhebliche Verbesserungen offen. Besonders bemängelt wurde das schwache Niveau der verfassten Energieauditberichte und die aufgezeigten Maßnahmen zu Effizienz- und Einsparpotenzialen. Ebenso wurden innovative Themen zu selten dargestellt und die vorgeschlagenen Maßnahmen und Umsetzungspläne in einem zu spärlichen Maß getroffen. Die Einhaltung des EDL-G-Gesetzes lag bei vielen ersten Audits viel zu stark im Fokus. Vielmehr sollte sich mit dem ursprünglich angedachten, nachhaltigen Umgang mit Energie beschäftigt werden.
Somit bleibt festzuhalten, dass Unternehmen und Auditoren im Rahmen des Erstaudits einem deutlichen stärkeren Zeitdruck unterlagen, als beim künftigen Energieaudit 2019. Grund hierfür stellt die spät in Kraft getretene Gesetzgebung dar. Nun aber können sowohl Unternehmen, als auch Energieauditoren von einer längeren Vorlaufzeit profitieren und diese für eine tiefgründigere Datenerhebung und Analyse einsetzen. Folglich könnten neben den gewöhnlichen Standardlösungen (z.B. die Umstellung der Leuchtmittel) auch innovativere Themen angegangen werden (z.B. der Einsatz erneuerbarer Energien oder Querschnittstechnologien).
Im Rahmen der erstmaligen Energieauditperiode wurden in dem abschließenden Bericht die Ergebnisse der Messungen viel zu grob betrachtet, obwohl dieser von enormer Relevanz ist, um die energetische Verfassung des Unternehmens zu beleuchten und einen treffenden energiewirtschaftlichen Ausblick darzustellen.
Bedeutung von Datenbelastbarkeit und Monitoring nimmt zu!
Die Nachfragen ergaben, dass die groben Schätzungen für einen ersten Blick und eine weitere Vorgehensweise zwar genügten, für die detaillierte Umsetzung mit Entscheidungen für Investition und Planung aber nicht ausreichten. Daher ist der Folgeschluss der Datenbelastbarkeit zu einer signifikanten Kenngröße geworden, um nachfolgend exakte Werte für Messungen, Effizienzpotenzialen, Lokalisationen der Energieverbräuche und Lastverhalten zu erheben. Um diese Daten belastbar darstellen zu können, ist eine permanente Messinstallation notwendig, die die veredelten Daten in einer geeigneten Software abbildet.
Einen solchen Leistungsumfang erfüllt unsere Monitoring-Software EnerBoard – gerne beraten wir Sie zu Möglichkeiten unserer Software und können Ihnen eine Demo-Version zur Verfügung stellen.
Ebenso als Schwachpunkt anzuführen sind die durch den Auditor ausgewiesenen Umsetzungspläne, bei denen die Durchführungen leider zu wenig Anwendung finden. Der beschriebene Energieauditbericht soll unter anderem auch dazu dienen, dass der Energieauditor Vorschläge zu Maßnahmen präsentiert. Zudem sollen Potenziale erhoben werden, die die oftmals fachlich und zeitlich überforderten Unternehmen nicht identifizieren können.
Im Nachgang des Audits fehlt den Unternehmen aber auch die Initiative, sich den aufgezeigten Umsetzungsplänen anzunehmen. Dieser Schwachpunkt erfordert im weiteren Verlauf des Auditprojektes eine fortführende und wiederkehrende Unterstützung durch den Energieberater. Die Ergebnisse des ersten Energieaudits erwiesen sich in Summe als zu grob und kurzfristig gedacht. Daher bedarf es einer detaillierteren und längerfristigen Planung und Beratung – und genau hier soll das Wiederholungsaudit ansetzen. Der Auditor hält die Verantwortung geeignete Maßnahmen zu ermitteln, Anbieter zu identifizieren, Angebote zu vergleichen und die erwünschte Realisierung zu überwachen. Neben der Umsetzung geeigneter Effizienzmaßnahmen ist die Möglichkeit diverser Förderprogramme von erheblicher Relevanz.
Ihnen steht das Energieaudit 2019 bevor und Sie wollen nun effektiver vorgehen? Wir bereiten Sie optimal vor:
Die Tengelmann Energie führt individuell zugeschnitten ein effizientes und nachhaltiges Energieaudit 2019 durch und bietet Ihnen dabei einen fairen Preis. Unser Know-how möchten wir gerne zum Einsatz bringen und mit Ihnen zusammen ein effektives und rechtskonformes Audit umsetzen!
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Freigang (unter +49 208 5806 6105 oder per E-Mail) gerne zur Verfügung.
Downloads:
BAFA Merkblatt – Stand 04.10.2016
Quellen:
AUTOR
Hendrik Fels ist Vertriebsleiter der Tengelmann Energie GmbH. Seit 2014 ist er bei der Tengelmann Energie in leitenden Positionen tätig. Zuvor war in einer führenden Unternehmensberatung vertreten und leitete acht Jahre energiewirtschaftliche Projekte. Hendrik Fels hält außerdem auf internationalen Fachmessen und in Universitäten Vorträge zum Thema Energiemanagement.