Die gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz sind für viele Unternehmen längst keine abstrakte Zukunftsmusik mehr. Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) existieren klare Vorgaben, die verpflichtend einzuhalten sind. Nun prüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bundesweit im Rahmen von Stichproben, ob Unternehmen ihren Pflichten nachkommen. Für viele Unternehmen kommt das überraschend – und es drohen empfindliche Konsequenzen, wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden.
Wer ist betroffen?
Vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind Unternehmen betroffen, deren durchschnittlicher Endenergieverbrauch über einen Zeitraum von drei Jahren mehr als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr beträgt. Diese Unternehmen sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen. Bei der Berechnung des Energieverbrauchs werden auch Umwandlungsverluste, etwa bei der Wärmeerzeugung, sowie Netz-, Leitungs- und Speicherverluste berücksichtigt. Die Frist zur Umsetzung dieser Verpflichtung endete am 18. Juli 2025. Darüber hinaus bestehen weitere Anforderungen: Unternehmen müssen Umsetzungspläne gemäß § 9 EnEfG erstellen und veröffentlichen sowie Abwärme gemäß § 17 EnEfG melden.
Von der Durchführung von Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind hingegen Unternehmen betroffen, die keinen KMU-Status haben, jährlich mehr als 0,5 Gigawattstunden Energie verbrauchen und kein zertifiziertes Managementsystem betreiben. Auch Unternehmen die von der Bargatellgrenze profitieren sind verpflichtend dies entsprechend zu melden.
Politischer Hintergrund: Unsicherheit durch Koalitionsvertrag
Die Regierungsparteien hatten ursprünglich angekündigt, die Anforderungen auf das europäische Mindestmaß zurückzuführen. Damit wäre die Grenze für Managementsysteme bei 23,6 GWh/a angesetzt – also deutlich höher. Viele Unternehmen haben daher mit der Umsetzung abgewartet, um mögliche Investitionskosten zu sparen.
Doch: Solange keine offizielle Anpassung beschlossen ist, bleibt der aktuelle Grenzwert von 7,5 GWh/a bindend – und das BAFA prüft genau diesen.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Energieverbrauch prüfen: Ermitteln Sie anhand der gesetzlichen Regelungen und den BAFA-Merkblättern Ihren durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre.
- Pflichten abgleichen: Klären Sie, ob Sie die 0,5 GWh- oder 7,5 GWh-Grenze überschreiten und welche gesetzlichen Vorgaben damit für Sie gelten. Denken Sie an etwaige Meldepflichten.
- Jetzt aktiv werden:
- Wenn die Schwelle von 7,5 GWh/a überschritten ist und noch kein System eingeführt wurde, sollten Sie umgehend mit der Umsetzung beginnen.
- Eine transparente Kommunikation mit dem BAFA kann helfen.
- Unternehmen über 23,6 GWh/a sollten sofort ein Managementsystem etablieren, da auch bei einer möglichen Gesetzesnovelle diese Grenze maßgeblich bleibt.
- Projekte dokumentieren: Auch wenn die vollständige Einführung noch läuft – dokumentierte Schritte können im Fall einer BAFA-Anfrage entscheidend sein.
Das Thema Energieeffizienz hat durch die aktuellen BAFA-Kontrollen an Schärfe gewonnen. Unternehmen, die sich bislang auf eine mögliche Entschärfung der Gesetze verlassen haben, geraten unter Zugzwang. Wer betroffen ist, sollte keine weitere Zeit verlieren: Transparenz gegenüber den Behörden und der zügige Start von Projekten können nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch Wettbewerbsvorteile schaffen.





