Europäische Kommission beschließt: erlassene Netzentgelte waren in 2012 bis 2013 nicht zulässig

Netzentgelte: Konzernen drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe

Die Europäische Kommission teilte mit, dass die Befreiung der Netzentgelte zugunsten energieintensiver Unternehmen in den Jahren 2012 und 2013 nicht zulässig gewesen ist und gegen die Beihilferegeln der EU verstoßen hat.

Der im Jahr 2014 bereits abgeschaffte § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung sah zwecks Entlastung größerer Stromverbraucher ursprünglich vor, Unternehmen mit einem konstanten und großen Energieverbrauch in Höhe von 10 Gigawattstunden pro Jahr die erhobenen Netzentgelte zu erlassen. Die Untersuchungen der Europäischen Kommission hatten nun zur Folge, dass eine solche Befreiung unter den Sachstand einer staatlichen Beihilfe fällt, da der europäische Wettbewerb somit verzerrt wurde und die betroffenen Netzbetreiber gemäß einer Sonderabgabe für die entstandenen Einbußen entschädigt wurden.

„Alle Stromverbraucher müssen die Netzbetreiber für die Dienste, die sie nutzen, bezahlen. Wenn bestimmte große Stromverbraucher von diesen Entgelten befreit werden, stellt dies eine unfaire Bevorteilung dar. Zudem wird die Last für die übrigen Verbraucher erhöht. Deswegen muss Deutschland nun die nicht gezahlten Entgelte von diesen Stromverbrauchern einfordern.“
Quelle: Zitat der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager

Einige Konzerne haben jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag eingespart – in Summe waren es laut Schätzungen 300 Mio. € an Ersparnis. Nun liegt es im Aufgabenbereich der Bundesrepublik Deutschland die Höhe der Befreiung, der in den Jahren 2012 und 2013 verursachten Netzentgelte, für jeden Begünstigten zu ermitteln. Damit einhergehend fordert die Regierung die illegalen Beihilfen von den begünstigten Unternehmen zurück. Aufgrund der privatrechtlichen Vertragsnatur der Netzentgelte bleibt dennoch abzuwarten, ob die fälligen Beträge von der Bundesnetzagentur selbst erhoben werden, oder ob die Kette (Netzbetreiber-Lieferant-Kunde) zum Tragen kommt.

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Quellen:

https://www.euwid-energie.de/

https://www.zfk.de

https://ec.europa.eu/commission/index_de

https://www.energie-und-management.de

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