Der TEG-Sustainability-Manager Dr. Dirk Eckert gibt in einem kurzen Interview einen Überblick über die Auswirkungen der geplanten Änderungen der EU-Nachhaltigkeitsgesetze, die gerade für kleinere Unternehmen große Neuerungen mit sich bringen.
Im Zusammenhang mit dem sogenannten „Green Deal“ der Europäischen Union gibt es neue Gesetze bzw. Direktiven. Was ergibt sich aus dem Änderungsvorschlag für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Bisher gilt die seit 2017 bestehende Richtlinie 2014/95/EU – auch bekannt als Non Financial Reporting Directive (NFRD). Sie legt die Regeln für die Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen für bestimmte große Unternehmen fest. Laut dieser Richtlinie müssten große Unternehmen ab 500 Mitarbeitern Informationen zu folgenden Themen veröffentlichen:
- Umweltfragen
- soziale Angelegenheiten und die Behandlung von Mitarbeitern
- Achtung der Menschenrechte
- Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
- Vielfalt in den Unternehmensvorständen (in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund)
Im April 2021 wurde ein Entwurf veröffentlicht, die bestehende Richtlinie auch auf kleinere Unternehmen auszuweiten. Bei diesem Entwurf handelt es sich um die Corporate Sustainability Reporting Directitve (CSRD).
Im Gegensatz zur NFRD betrifft die CSRD jedoch eine viel größere Anzahl an Unternehmen, da die Kriterien angepasst wurden.
Was ändert sich konkret?
Kurz und knapp gesagt: sehr viel, denn mit der CSRD bricht eine neue Ära der Berichterstattung an.
Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, müssen ab 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten. Neu ist zudem auch, dass diese Informationen extern geprüft werden müssen.
Sobald ein Unternehmen, dass bisher nicht von der NFRD betroffen war, zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt, ist es verpflichtet über seine Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten:
- mehr als 250 Mitarbeiter
- mehr als 40 Mio. € Jahressumsatz
- Bilanzsumme größer als 20 Mio. €
Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen ist die Schwelle sogar noch niedriger angesetzt.
Ist die Voraussetzung erfüllt, so sind Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 erstmals verpflichtet jährlich im Lagebericht Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Dies gilt dann initial für das Geschäftsjahr 2025.
Kleinere börsenorientierte Unternehmen, die bisher nicht von der NFRD betroffen waren, müssen erst ab 2027 über das Geschäftsjahr 2026 berichten. Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen.
Wie können Sie sich vorbereiten?
Die oben genannten Fristen stellen den derzeitigen Stand des EU-Entwurfs dar. Änderungen sind hier theoretisch noch bis zur finalen Verabschiedung möglich. Gegen Ende 2022 wird eine Umsetzung in nationale Gesetze erwartet. In dem bereits vorhandenen Entwurf zur CSRD werden folgende Themenbereiche aufgezeigt, zu denen Unternehmen berichten sollen:
Environmental
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Wasser und Meeres-ressourcen
- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- Umweltverschmutzung
- Biodiversität und Ökosysteme
Social
- Gleichberechtigung (z. B. Gender, Personen mit Behinderung)
- Arbeitsbedingungen (z. B. Sicherheit, Vergütung, Dialog, work-life-balance)
- Menschenrechte, Grundrechte, demokratische Prinzipien
Governance
- Rolle der Organe (insbesondere hinsichtlich Nachhaltigkeitsfaktoren)
- Geschäftspraktiken und -kultur, Anti-Korruption
- Politisches Engagement (inkl. Lobby-Aktivitäten)
- Beziehungen zu Geschäftspartnern
Gerade für Unternehmen, welche mir ihrem Nachhaltigkeitsprogramm noch am Anfang stehen, stellen die CSRD-Anforderungen eine Herausforderung dar. Hier ist es wichtig sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und die benötigten Daten, Programme und Strukturen aufzubauen.
Warten Sie nicht zu lange und gehen Sie das Thema frühzeitig an!
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Fragen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts und auf dem Weg zu einem nachhaltigen Unternehmen.