Gaspreisbremse: Zwischenbericht der Expertenkommission vorgelegt

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Gas und Wärme hat am 10.10.2022 ihren Zwischenbericht zum Umgang mit gestiegenen Gaspreisen vorgelegt und skizziert eine mögliche Gaspreisbremse ab 2023. Enthalten sind Empfehlungen an die Bundesregierung, um die gestiegenen Gaspreise für Privatkunden sowie Unternehmen abzufedern.

 

Warum ist eine Expertenkommission notwendig?

Durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine und dem Wegfall von russischen Gaslieferungen sind die Preise für Erdgas dramatisch angestiegen und drohen die finanzielle Leistungsfähigkeit von privaten Haushalten sowie Unternehmen zu überfordern. Zudem ist die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährdet, so dass zudem Erdgas durch private Haushalte sowie durch Unternehmen eingespart werden muss.

Um die aktuelle Situation zu bewältigen hat die Bundesregierung am 23.09.2022 die Expertenkommission Gas und Wärme eingesetzt, damit diese Vorschläge zur Bewältigung der Gaspreiskrise erarbeiten. Mit der Vorlage des Zwischenberichts am 10.10.2022 kommt die Kommission dem Wunsch nach zentralen Elementen einer deutschen Gaspreisbremse zu erarbeiten.

 

Welches Ziel hat die Expertenkommission?

Die aktuelle Gaspreiskrise stellt die Bundesregierung vor große und komplexe Herausforderungen. Vorschläge der Expertenkommission Gas und Wärme sollen nun schnell finanzielle Entlastungen bringen und Betroffene so schnell wie möglich, spätestens jedoch zum Jahreswechsel erreichen. Die Vorschläge sollen einen wirksamen Schutz vor finanzieller Überforderung bringen, gerade diejenigen, welche am stärksten bedroht sind.

Auch wurden Vorschläge zum Energiesparen erarbeitet, um eine Gasmangellage oder einen weiteren Anstieg der Handelspreise zu vermeiden. Laut Experten-Kommission ist es erforderlich im kommenden Winter mindestens 20 Prozent Gas einzusparen. Aber auch über die kommenden Winter hinaus bis mindestens in das Jahr 2024 hinein sollten mittelfristige Maßnahmen zur Bewältigung der Gaspreiskrise ergriffen werden.

Ein wichtiger Baustein ist die Energiewende, welche durch die aktuelle Situation nochmals beschleunigt werden wird. Gerade Unternehmen sind gezwungen vor dem Hintergrund der Gaspreiskrise ihre Transformationsprozesse zu beschleunigen. Dies sollte die Bundesregierung ebenfalls unterstützen.

Wichtig sei für die Expertenkommission zudem, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der Gaspreiskrise zur Stabilisierung der Lieferbeziehungen und zur Dämpfung der Inflation beitragen. Daher sollen Gaskunden gezielt entlastet werden.

 

Wie lauten die Vorschläge der Expertenkommission im Detail?

SLP- und Fernwärme-Kunden

Stufe 1: Einmalzahlung im Dezember 2022

Auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wird, erhalten Gas- und Fernwärmekunden eine Einmalzahlung im Dezember 2022.  Dies dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse.

Vorschlag zur Umsetzung: Der Staat übernimmt die Abschläge aller Fernwärme- und Gaskunden mit SLP- sowie aller Gaskunden mit RLM-Zählern außer Industrie und Stromerzeugungskraftwerke. Vermieter müssen die Gutschrift auf die Wohnung bzw. Mieter umlegen und die Gutschrift auf das Betriebskostenkonto der Mieter schriftlich oder elektronisch mitteilen.

Stufe 2: Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023

Ab März 2023 soll für SLP-Kunden ein fester Brutto-Preis in Höhe von 12 ct/kWh für Gas für ein haushaltsbezogenes Grundkontingent von 80 Prozent gelten. Für Fernwärmekunden gilt ein fixer Brutto-Betrag von 9,5 ct/kWh für das Grundkontingent von 80 Prozent. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Kontingents gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Die Gas- und Wärmepreisbremse könnte zum 01.03.2023 in Kraft treten und frühestens zum 30.04.2024 enden.

Zur Berechnung des Grundkontingents (80 Prozent) wird der Verbrauch, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 entspricht, zugrunde gelegt. Der Versorger soll einer staatlichen Stelle mit einer angemessenen Frist im Voraus eine halbjährliche Abrechnung über den zu erstatteten Betrag ausstellen.

Flankierende Maßnahmen

Weiterhin sollen gesetzliche Möglichkeiten für sozial differenzierte Direktzahlungen des Bundes geschaffen werden, da die Experten-Kommission dies als Möglichkeit einer gezielten Kompensation ansieht. Zudem sollen Hilfsfonds zum Schutz von Mietern und Eigentümern geschaffen werden. Ebenso soll es Hilfsfonds für soziale Dienstleister geben.

 

Industrielle Verbraucher (RLM-Kunden)

Gaspreisbremse vom 01.01.2023 bis 30.04.2024

Für industrielle Verbraucher, das heißt Verbraucher mit RLM-Zählern und einem Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr, soll es vom 01.01.2023 bis zum 30.04.2024 eine Gaspreisbremse geben. Es soll ein fixer Beschaffungspreis von 7 ct/kWh für ein Grundkontingent gelten (exkl. Steuern, Umlagen und Entgelte). Das Grundkontingent bemisst sich auf 70 Prozent des Verbrauchs des Jahres 2021. Für die verbliebende Menge wird der vereinbarte Marktpreis fällig. Das geförderte Gas kann selbst verbraucht oder am Markt veräußert werden.

Jeweilige Unternehmen müssen die Teilnahme an dem Programm bei ihrem Versorger anmelden und öffentlich machen. Ein Opt-Out ist möglich. Die Teilnahme an dem Programm soll der Standorterhaltung, der Wettbewerbsfähigkeit dienen oder auch der Transformationsperspektive. Dies ist nicht weiter spezifiziert. Die gewählte Subvention wird dann über den jeweiligen Gaslieferanten administriert.

 

Weitere Maßnahmen

Zudem soll es weitere Liquiditätshilfen, Bürgschaften, Zuschüsse sowie Kredite für die Industrie geben, um die steigenden Kosten abzufedern. Das geplante Substitutionsprodukt der BNetzA, das Investitionen zur Transformation von Gas auf Strom und grünen Wasserstoff unterstützen soll, muss um Investitionen auf einen vorübergehenden Fuel Switch auch zu anderen Energieträgern erweitert werden, da dieser in der akuten Notlage meist schneller und einfacher die erwünschte Einsparungswirkung erreichen kann.

Mit der Anpassung des § 50g EnWG an die speziellen Gegebenheiten in Bandbreitenverträgen, wird ein zusätzlicher marktlicher Sparanreiz geschaffen. Der § 50g EnWG erlaubt Gasverbrauchern nicht genutzte Mengen ihres vertraglich vereinbarten Gaskontingents am Markt zu veräußern.

 

Weitere Maßnahmen im Endbericht erwartet

Weitere Maßnahmen der Expertenkommission wie beispielsweise der Umgang mit der Gasverstromung oder Schaffung von monetären Anreizen zur Einsparung von Erdgas oder aber auch Maßnahmen auf europäischer Ebene sollen in ihrem Endbericht weiter ausgeführt werden. Für den 17. Oktober und den 24. Oktober sind weitere Sitzungen geplant. Der Endbericht soll bis Ende Oktober 2022 vorliegen.

 

Wie geht es nun weiter?

Die Bundesregierung wird sich nun mit den Vorschlägen der Expertenkommission beschäftigen. Die Gaspreisbremse sei ein zentrales Rettungsinstrument der Bundesregierung in der Energiekrise und Teil des von der Ampelkoalition angekündigten „Abwehrschirms“ mit bis zu 200 Milliarden Euro. In die Ausgestaltung der Gaspreisbremse soll auch eine Steuerschätzung einfließen. Dies wird für den 27. Oktober 2022 erwartet.

 

Weitere Informationen

Den Zwischenbericht der Expertenkommission Gas und Wärme in voller Länge erhalten Sie hier.

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