GEIG: Verpflichtungen für Unternehmen?
Der aktuelle Gesetzesentwurf zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat zum Ziel, dass der Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität (z. B. Ladestationen) an Gebäuden beschleunigt wird.
Der wesentliche Regelungsinhalt sieht vor, dass bei Neubau oder größerer Renovierung von Gebäuden, Verpflichtungen zur Verlegung von Schutzrohren für Elektrokabel oder die Errichtung von Ladepunkten bestehen. Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf am 4. März 2020 verabschiedet. Derzeit berät der Bundestag über das Gesetz. Nach aktuellen Informationen gibt es nun eine Einigung der Regierungsparteien in Form einer neuen Formulierungshilfe. Diese geht nun zur Lesung in den Bundestag. Demnach werden folgende wichtige Anpassungen angestrebt:
Nichtwohngebäude (Neubau):
- bei Nichtwohngebäuden im Neubau mit mehr als sechs Stellplätzen, muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) für die Elektromobilität ausgestattet werden und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
- Verpflichtet ist der Eigentümer
Nichtwohngebäude (Bestand):
- bei größeren Renovierungen von Gebäuden im Bestand mit mehr als zehn Stellplätzen, muss mindestens jeder fünfte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur (Leerrohe) für die Elektromobilität ausgestattet werden und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden
- Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen ab dem 1. Januar 2025 einen Ladepunkt errichtet haben
- Verpflichtet ist der Eigentümer
Multi-Site-Verfahren für Eigentümer:
- Bei mehreren Standorten kann der Eigentümer jedoch die Gesamtzahl der verpflichtend zu errichtenden Ladepunkte zusammen in einem oder mehreren seiner Standorten errichten
Sind Sie von den Verpflichtungen zur Errichtung von Ladeinfrakstruktur betroffen und wollen diese koordiniert angehen? Melden Sie sich gerne bei uns, wir beraten Sie gerne!
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