Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben im Strom die netzentgeltbasierten Umlagen sowie den Aufschlag für besondere Netznutzung für 2025 veröffentlicht. Gerne möchten wir Sie über die Änderungen bei der KWKG-Umlage, der Offshore-Netzumlage sowie dem Aufschlag für besondere Netznutzung gemäß § 19 StromNEV informieren.
Das ändert sich bei den Netzentgelten 2025
Grundsätzlich wird sich die netzentgeltbasierte Umlage deutschlandweit im Durchschnitt von 3,6 ct/kWh auf 4,7 ct/kWh erhöhen, was eine Steigerung um 1,1 ct/kWh bedeutet. Zuvor hatte das Branchenmagazin ene’t noch eine Senkung der Stromnetzentgelte prognostiziert – diese tritt jedoch nicht ein.
Im Detail setzt sich die Erhöhung der Netzentgelte 2025 ab dem 1.1.2025 wie folgt zusammen:
- Die KWKG-Umlage wird von 0,275 ct/kWh auf dann 0,277 ct/kWh erhöht.
- Auch die Offshore-Netzumlage erhöht sich im kommenden Jahr um 0,16 ct/kWh und liegt dann bei 0,816 ct/kWh.
- Deutlich weitreichendere Änderungen gibt es bei der Umlage nach § 19 StromNEV. Ab 2025 ist diese unter der Bezeichnung „Aufschlag für besondere Netznutzung“ zu finden und wird mit 1,558 ct/kWh berechnet. Darin enthalten sind neben den umgelegten Kosten aus der Netznutzung nach § 19 StromNEV (Sonderformen der Netznutzung) und der sogenannten „Wasserstoffumlage“ (§ 118 Abs. 6 EnWG) auch der Wälzungsbetrag zum Ausgleich der Verteilnetzkosten durch die Integration erneuerbarer Energien (Festlegung BK8-24-001-A). Letzterer wird im Jahr 2025 um 1,077 ct/kWh angehoben.
Unberührt bleiben hingegen die Letztverbrauchergruppen B‘ (0,05 ct/kWh) und C‘ (0,025 ct/kWh) des neuen Aufschlags für besondere Netznutzung. Hinzu kommen jedoch die Letztverbrauchergruppen nach § 21 EnFG, worunter Strommengen mit einer Privilegierung nach § 21 Abs. 1-5 EnFG fallen. Ein Aufschlag für besondere Netznutzung wird hier nicht berechnet.
Umlage | 2024 | 2025 | Veränderung/kWh |
Stromsteuer | 2,05 | 2,05 | 0 |
KWKG-Umlage | 0,275 | 0,277 | 0,002 |
Aufschlag für besondere Netznutzung | 0,643 | 1,558 | 0,915
|
Offshore-Netzumlage | 0,656 | 0,816 | 0,16 |
Beim Gas hat der Marktgebietsverantwortliche THE die neuen Sätze für Umlagen und Entgelte für das Gaswirtschaftsjahr 2024/2025 ab 1. Oktober 2024 veröffentlicht. Im Vergleich zum laufenden Gaswirtschaftsjahr ergibt sich nahezu keine Veränderung: die RLM-Bilanzierungsumlage, die SLP-Bilanzierungsumlage sowie die Konvertierungsumlage verbleiben bei Null. Einzig das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas beträgt derzeit noch 0,0210 ct/kWh und wird ab Oktober ebenfalls mit 0,0000 ct/kWh berechnet. Die Energiesteuer liegt weiter bei 0,5500 ct/kWh, die Speicherumlage bei 0,2500 und die CO2-Bepreisung bei 0,8163 ct/kWh.
Bei den Netzentgelten zeigen erste Analysen von ene’t ein uneinheitliches Bild, wobei für ein Großteil der Verteilnetzbetreiber noch keine Daten vorliegen. Bisher zeigt sich, dass die Stromnetzentgelte um ca. 9 % sinken und sich die Preisniveaus der Bundesländer annähern. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Südwest- sowie westdeutschen Netzgebiete stärker belastet werden, während im Norden und Osten die Entgelte sinken. Die Gasnetzentgelte steigen nach aktueller Datenlage deutlich um ca. 22 %.
Es lässt sich als festhalten, dass die Veränderungen der Netzentgelte von Verteilnetzbetreiber zu Verteilnetzbetreiber zum Teil sehr stark schwanken. Die konkreten Auswirkungen für Ihr Unternehmen lassen sich erst nach Veröffentlichung alles Preisblätter analysieren und hängen stark von der regionalen Verteilung der Standorte ab.
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