Redispatch 2.0 – Das müssen Sie wissen

Redispatch 2.0 – Das müssen Sie wissen

Was sind Redispatch-Maßnahmen und was ist Redispatch 2.0?

Die Redispatch-Maßnahmen dienen der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Sollte das Gleichgewicht bestehend aus Ein- und Ausspeisung ins Schwanken geraten, so müssen die Netzbetreiber einschreiten. Die Einspeiseleistung von Kraftwerken und erneuerbaren Energieträgern wird demnach eingeschränkt. Die Vergütungsverluste, aufgrund einer Drosselung der Erzeugungsanlage, werden durch eine Entschädigungszahlung des Netzbetreibers kompensiert.

Ab dem 01.10.2021 tritt nun die Maßnahme Redispatch 2.0 in Kraft, die im Zuge der Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) beschlossen wurde. Somit sind Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 kW verpflichtet, am Redispatch 2.0 teilzunehmen.

Folgende Aufgaben haben Sie Betreiber der Anlage zu erfüllen:

1) Benennen Sie einen „Einsatzverantwortlichen“ (EIV), der spätestens bis zum 17.08.2021 die initialen Stammdaten der Erzeugungsanlage an das Netz übermittelt.

2) Benennen Sie einen „Betreiber der technischen Ressource“ (BTR) für Ihre Anlage.

Sollten Sie einen Partner für die Direktvermarktung Ihrer Erzeugungsanlage haben, so können Sie diesen kontaktieren und die Aufgaben des „EIV“ und des „BTR“ werden von Ihrem Vertragspartner übernommen. Der Vorteil besteht darin, dass die notwendigen Daten bereits dort vorliegen und Sie keinen weiteren Ansprechpartner benötigen, um den Anforderungen nachzukommen.

Sollten keine Direktvermarktung Ihrer Erzeugungsanlage vorliegen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei der Überlegung, welche weiteren Schritte sinnvoll sind, um den Anforderungen nachzukommen und Sie zu entlasten.

Aufgaben des „Einsatzverantwortlichen“ bzw. des „Betreibers der technischen Ressource“:

Die Hauptaufgabe liegt darin, dass der kontinuierliche Datenaustausch mit dem Netz vorbereitet und durchgeführt wird, sodass eine transparente Marktkommunikation gewährleistet werden kann.

Der Datenaustausch umfasst u.a. folgende Aufgaben für den „EIV“:

  • Bereitstellung der Stammdaten Ihrer Erzeugungsanlage
  • (tägliche) Angabe des Eigenverbrauchs
  • Angabe von geplanten Abschaltungen
  • Wahl der Berechnungsmethode für Entschädigungszahlungen

Der „BTR“ übernimmt den Marktkommunikationsprozess, falls eine Abriegelung Ihrer Erzeugungsanlage notwendig ist. Zusätzlich stimmt der „BTR“ die entstandene Ausfallenergie mit dem Netzbetreiber. In diesem Prozess wird auch die Höhe der Entschädigungszahlung festgelegt.

Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gerne!

Links und Quellen:

Bundesnetzagentur

bdew.de

Next Kraftwerke

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