Am 31. Juli hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität verabschiedet. Ziel des milliardenschweren Steuerpakets ist es, den Absatz von Elektroautos weiter anzukurbeln und damit die Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs zu erhöhen.
Um die hohen Schadstoffemissionen des Verkehrssektors maßgeblich zu reduzieren und damit die Luftqualität in den Städten zu verbessern, setzen die neuen Regelungen am Ursprung an. Durch die verstärkten Kaufanreize, besonders für temporär genutzte Dienstfahrzeuge, soll ein positiver Effekt auf dem Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos erzielt werden. Dazu sollen mehr Verbraucher durch die Steuerbefreiung des Jobtickets zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bewegt werden.
Kernpunkte des neuen Steuerpakets:
- Dienstwagenbesteuerung – Verlängerung der Sonderregelung für Elektrofahrzeug
Statt monatlich 1,0 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz von 0,5 % bis zum Jahr 2030. - Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge
Für die Anschaffung von rein elektrischen Lieferfahrzeugen wird eine Sonderabschreibung bis 2030 eingeführt, welche einmalig 50 % der Anschaffungskosten beträgt. - Geringere Gewerbesteuerliche Belastung bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen
Für Unternehmen, die Elektrofahrzeuge leasen oder mieten, wird bis 2030 die dafür anfallende Gewerbesteuer um 50 % reduziert. - Steuerfreies Job-Ticket und Einführung einer Pauschalbesteuerung für Job-Tickets
- Betriebliche Fahrräder oder Elektrofahrräder erhalten eine Steuerbefreiung
Dienstfahrräder, welche Beschäftigten auch im Privatgebrauch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 steuerfrei.
Die Meinung von Umweltschützern und der Automobilindustrie bezüglich des neuen Steuerpakets gehen auseinander. Aus der Sicht der Umweltschützer unterstütze das Paket die Fehlentwicklung der Autobranche und lege den Fokus der Regelungen nicht auf kleine und leichtgebaute Elektrofahrzeuge. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, da die zukünftig stark geförderten Dienstfahrzeuge eine Vorreiterrolle beim Markthochlauf der Elektrofahrzeuge einnehmen werden.
Es bleibt also abzuwarten, wie sich die neuen Steuererleichterungen auf den Verkehrssektor und auf die damit verbundenen CO2-Ausstöße auswirken werden.
Quellen:
https://www.bundesfinanzministerium.de
https://www.handelsblatt.com/
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