Wohnungseigentümergesetz – Anspruch auf private Lademöglichkeit

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) beschlossen mit dem Ziel, den Ausbau der privaten Lademöglichkeiten in Gebäuden voranzubringen. Mit dem Beschluss soll das seit 1951 bestehende und nicht mehr zeitgemäße Gesetz den baulichen Erfordernissen für den notwendigen Ausbau der Elektromobilität angepasst werden. Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Was soll sich für Wohnungseigentümer ändern?

  • Einzelne Wohnungseigentümer sollen einen Anspruch auf die Gestattung für den Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos erhalten
  • Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss sollen zu gestatten sein
  • Es bedarf künftig nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zur Umsetzung der Maßnahmen
  • Der begünstigte Eigentümer soll die Kosten tragen

Was ändert sich für Mieter?

  • Anspruch darauf, dass Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos gestattet
  • Gleiches gilt für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz
  • Die Kosten sollen vom begünstigten Mieter zu tragen sein

Darüber hinaus enthalten die Anpassungen „Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung, für die effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen und für mehr Transparenz in den Wohnungseigentümergemeinschaften“. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise eine Eigentümerversammlung künftig auch komplett digital abgehalten werden kann und Zustimmungen nicht mehr auf Papier erfolgen müssen, sondern eine elektronische Textform ausreicht.

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Links und Quellen:

https://www.bundesregierung.de/

https://www.bmjv.de/

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