Mit der EEG-Novelle 2027 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Referentenentwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgelegt. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien künftig planbarer, kosteneffizienter, netzverträglicher und stärker marktorientiert zu gestalten. Gleichzeitig hält der Referentenentwurf am Ausbauziel fest, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern.
Die EEG-Novelle 2027 befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich um einen Referentenentwurf, der noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden muss. Änderungen im weiteren Verlauf sind daher möglich. Dennoch gibt der Entwurf bereits einen klaren Ausblick darauf, welche Schwerpunkte die zukünftige Energiepolitik setzen möchte.
EEG-Novelle 2027 auf einen Blick
Die wichtigsten Ziele des Referentenentwurfs sind:
- Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben
- Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 80 Prozent steigern
- stärkere Marktintegration von Wind- und Solarenergie
- bessere Synchronisierung von Stromerzeugung und Netzausbau
- stärkere Einbindung von Batteriespeichern
- höhere Kosteneffizienz des Fördersystems
- Abbau bürokratischer Regelungen
Was ist die EEG-Novelle 2027?
Mit der EEG-Novelle 2027 soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz an die veränderten Anforderungen des Stromsystems angepasst werden. Während Wind- und Solarenergie inzwischen tragende Säulen der Stromversorgung sind, steigen gleichzeitig die Anforderungen an Netze, Speicher und die Vermarktung des erzeugten Stroms.
Nach dem Referentenentwurf soll das Fördersystem deshalb stärker auf Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit sowie Markt- und Systemintegration ausgerichtet werden. Gleichzeitig sollen europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem neue Finanzierungsmechanismen sowie sogenannte Resilienzausschreibungen.
Welche Ziele verfolgt der Referentenentwurf?
Die Bundesregierung hält mit der EEG-Novelle 2027 am bisherigen Ausbaukurs fest. Das zentrale Ziel bleibt, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen.
Darüber hinaus verfolgt der Referentenentwurf weitere Schwerpunkte:
- erneuerbare Energien stärker am Strommarkt ausrichten,
- den Ausbau besser mit dem Netzausbau synchronisieren,
- Innovationen fördern,
- Versorgungssicherheit stärken,
- Kosten des Fördersystems reduzieren,
- erneuerbare Energien stärker systemdienlich einsetzen.
Welche Änderungen bringt die EEG-Novelle 2027 für Photovoltaikanlagen?
Ein wesentlicher Bestandteil der EEG-Novelle 2027 betrifft den weiteren Ausbau der Solarenergie. Künftig soll dieser stärker an den Anforderungen des Stromsystems ausgerichtet werden.
Der Referentenentwurf sieht vor, den Fokus verstärkt auf kostengünstige Freiflächenanlagen zu legen. Hierzu soll das Ausschreibungsvolumen für Freiflächen-Photovoltaik auf 14 GW pro Jahr angehoben werden.
Darüber hinaus sollen kleinere Solaranlagen ihre Einspeiseleistung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Mit einem Speicher kann überschüssiger Solarstrom zwischengespeichert und später genutzt oder vermarktet werden.
Auch bei der Förderung sind Änderungen vorgesehen. Für neue Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt soll künftig keine klassische Förderung mehr über die sog. Einspeisevergütung vorgesehen sein. Nach Einschätzung des Ministeriums können viele dieser Anlagen aufgrund gesunkener Kosten bereits wirtschaftlich betrieben werden – insbesondere dann, wenn ein hoher Eigenverbrauch erreicht wird. Gleichzeitig sollen sogenannte Nulleinspeiseanlagen erleichtert werden, die überschüssigen Strom nicht ins Netz einspeisen, sondern speichern oder selbst verbrauchen.
Warum soll die Direktvermarktung künftig eine größere Rolle spielen?
Eine der größten Veränderungen des Referentenentwurfs betrifft die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Die EEG-Novelle 2027 sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen konsequent abzuschaffen. Stattdessen soll die Direktvermarktung künftig zum Regelfall werden. Damit soll sich die Stromerzeugung stärker an der tatsächlichen Nachfrage sowie an den Preissignalen des Strommarktes orientieren.
Nach den geplanten Regelungen soll die verpflichtende Direktvermarktung zunächst für neu errichtete Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 50 Kilowatt gelten. Ab dem Jahr 2028 werden schrittweise auch kleinere Anlagen einbezogen: Zunächst betrifft die Pflicht Anlagen unter 50 Kilowatt, ab 2029 wird die Leistungsgrenze auf unter 25 Kilowatt abgesenkt. Ab 2030 soll die Direktvermarktung schließlich für sämtliche Neuanlagen verpflichtend sein, sodass auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 7 Kilowatt darunterfallen.
Die derzeitige Regelung, nach der bei negativen Spotmarktpreisen keine Förderzahlungen erfolgen, bleibt weiterhin bestehen und gilt auch künftig für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt. Für Anlagen, die mit einem Smart Meter ausgestattet sind, sollen die dadurch entstehenden Ausfälle nach Ablauf der EEG-Förderung weiterhin ausgeglichen werden. Am bestehenden Kompensationsmechanismus des EEG sind nach den aktuellen Entwürfen keine Änderungen vorgesehen.
Zusätzlich soll ein Direktvermarktungsbonus den Markthochlauf unterstützen. Gleichzeitig entfällt die bisherige Ausfallvergütung.
Welche Bedeutung haben Speicher im zukünftigen Stromsystem?
Mit dem weiteren Ausbau der Solarenergie gewinnen Batteriespeicher zunehmend an Bedeutung. Der Referentenentwurf sieht vor, Speicher künftig stärker in das Stromsystem einzubinden. Sie sollen Stromüberschüsse zwischenspeichern, Erzeugungsspitzen reduzieren und die Netze entlasten. Insbesondere bei neuen Solaranlagen soll die Kombination mit Batteriespeichern künftig zum Regelfall werden. Welche Rolle Batteriespeicher künftig für eine stabile und nachhaltige Energieversorgung spielen, erfahren Sie auch in unserem Blogbeitrag dazu.
Welche weiteren Änderungen sieht der Referentenentwurf vor?
Es soll ein Finanzierungsmodell auf Basis sogenannter Contracts for Difference (CfDs) eingeführt werden. Dabei werden hohe Markterlöse geförderter Anlagen teilweise abgeschöpft und über einen Refinanzierungsbeitrag wieder dem Fördersystem zugeführt.
Außerdem sollen erstmals Resilienzausschreibungen eingeführt werden. Sie dienen der Umsetzung europäischer Vorgaben und sollen die Widerstandsfähigkeit der europäischen Industrie stärken. Vorgesehen sind diese Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land sowie Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die konkreten Ausgestaltungen sollen später in einer Verordnung geregelt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Bürokratieabbau. Unter anderem soll das Regionalnachweisregister abgeschafft werden, da es sich nach Einschätzung des Referentenentwurfs in der Praxis nicht bewährt hat. Darüber hinaus sollen verschiedene Berichtspflichten entfallen und bestehende Regelungen vereinfacht werden.
Was bedeutet die EEG-Novelle 2027 für Unternehmen?
Auch wenn die EEG-Novelle 2027 noch nicht beschlossen ist, zeichnet sich bereits ab, dass Unternehmen die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen sollten.
Insbesondere Unternehmen, die Photovoltaik-, Windenergie- oder Biomasseanlagen betreiben oder entsprechende Projekte planen, könnten künftig von Änderungen bei der Förderung, der Direktvermarktung oder dem Einsatz von Speichern betroffen sein. Gleichzeitig zeigt der Referentenentwurf deutlich, dass erneuerbare Energien künftig noch stärker in den Strommarkt integriert und an den Anforderungen des Gesamtsystems ausgerichtet werden sollen.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass Investitionsentscheidungen künftig noch stärker unter wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet werden sollten. Themen wie die Direktvermarktung von Strom, der Einsatz von Batteriespeichern oder die Optimierung des Eigenverbrauchs wird bei der Planung neuer Energieprojekte zunehmend an Bedeutung gewinnen. Unternehmen, die bereits heute in erneuerbare Energien investieren oder entsprechende Projekte vorbereiten, sollten die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens daher frühzeitig im Blick behalten.
Da es sich derzeit um einen Referentenentwurf handelt, können sich einzelne Inhalte und Regelungen bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss jedoch noch ändern.

Vincent Freigang
„Die EEG-Novelle 2027 zeigt, dass erneuerbare Energien künftig noch stärker marktorientiert und systemdienlich ausgebaut werden sollen. Die eigenverbrauchsoptimierte Auslegung von PV-Anlagen gewinnt weiter an Bedeutung und bleibt das elementare Kriterium für die Wirtschaftlichkeit.“





