Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Diese Änderungen sollten Unternehmen kennen

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 nennt der Gesetzgeber das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) um. Ziel ist es, die Gebäudemodernisierung technologieoffener, flexibler und praxisnäher zu gestalten. Für Unternehmen mit eigenen oder gemieteten Immobilien ergeben sich dadurch wichtige Änderungen, die bei Investitionsentscheidungen und der langfristigen Energieplanung berücksichtigt werden sollten.

Mehr Flexibilität bei der Heizungswahl durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Eine der wichtigsten Änderungen ist der Wegfall der bisherigen Vorgabe, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen.

Stattdessen setzt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf Technologieoffenheit. Unternehmen können künftig selbst entscheiden, welche Heiztechnik für ihre Gebäude am besten geeignet ist. Zulässig sind unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • Fernwärmeanschlüsse
  • Hybridheizungen
  • Biomasseheizungen
  • Gas- und Ölheizungen

Damit schafft das Gesetz mehr Flexibilität bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden und der Planung neuer Heizsysteme. Gleichzeitig sollten Unternehmen ihre Investitionen stets im Hinblick auf zukünftige gesetzliche Anforderungen und die langfristige Wirtschaftlichkeit bewerten.

Gas- und Ölheizungen bleiben mit langfristigen Anforderungen möglich

Auch Gas- und Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden. Allerdings sieht das Gesetz eine schrittweise Umstellung auf klimafreundlichere Brennstoffe vor.

Ab 2029 gilt die sogenannte Bio-Treppe. Neue Gas- und Ölheizungen müssen dann einen steigenden Anteil biogener Brennstoffe nutzen. Dieser Anteil erhöht sich schrittweise bis 2040. Darüber hinaus sollen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 vollständig klimaneutral sein. Unternehmen sollten diese langfristigen Entwicklungen frühzeitig in ihre Investitions- und Modernisierungsplanung einbeziehen.

Förderungen bleiben bestehen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt und unterstützt weiterhin energetische Sanierungen sowie den Austausch von Heizungsanlagen. Gleichzeitig werden die Förderbedingungen angepasst.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem gestaffelte Einkommensboni, ein neuer Kinderzuschlag, ein reduzierter Förderdeckel sowie Anpassungen beim Klimageschwindigkeitsbonus. Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026. Bereits bewilligte Förderanträge bleiben unverändert.

Weitere Änderungen folgen schrittweise bis 2030

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes sind die gesetzlichen Änderungen noch nicht abgeschlossen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) umgesetzt.

Ab 2027 treten unter anderem neue Anforderungen für Nichtwohngebäude, Änderungen bei Energieausweisen sowie zusätzliche Vorgaben zur Gebäudeautomatisierung in Kraft. Ab 2030 gilt zudem der Nullemissionsstandard für alle Neubauten. Unternehmen sollten diese Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen, um Modernisierungsmaßnahmen und Investitionen langfristig planen zu können.

Was bedeutet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für Unternehmen?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz schafft mehr Flexibilität bei der Wahl geeigneter Heiztechnologien und eröffnet Unternehmen neue Handlungsspielräume bei der Modernisierung ihrer Gebäude. Gleichzeitig bleiben die langfristigen Klimaziele bestehen, sodass Investitionen nicht nur unter wirtschaftlichen, sondern auch unter regulatorischen Gesichtspunkten geplant werden sollten.

Wer Sanierungsmaßnahmen, einen Heizungstausch oder die Modernisierung von Nichtwohngebäuden plant, sollte die neuen gesetzlichen Vorgaben frühzeitig in die strategische Energieplanung einbeziehen. Ebenso empfiehlt es sich, bestehende Fördermöglichkeiten sowie die langfristigen Auswirkungen auf Energieeffizienz und Betriebskosten zu berücksichtigen.

Eine ganzheitliche Betrachtung der Gebäude- und Energiesituation hilft Unternehmen dabei, fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen und ihre Immobilien zukunftssicher aufzustellen. So lassen sich gesetzliche Anforderungen mit wirtschaftlichen und nachhaltigen Unternehmenszielen in Einklang bringen.

Eine professionelle Energieberatung hilft dabei, gesetzliche Anforderungen, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit gemeinsam zu betrachten.

Vincent Freigang - Leiter Marketing & Vertrieb - Tengelmann Energie GmbH

Vincent Freigang

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