Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – Informationen und Auswirkungen

Das von der Bundesregierung 2019 erlassene Klimaschutzpaket beinhaltet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz BEHG), welches Auswirkungen auf zukünftige Energiepreise hat (Tengelmann Energie berichtete). Das BEHG stellt die Grundlage für den Handel mit Emissions-Zertifikaten und regelt eine Bepreisung der Emissionen. Betroffen sind fossile Brennstoffe, vorerst Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. Strom, als elektrische Energie, zählt nicht dazu. Das Gesetz und somit auch die Belastungen gelten ab dem 01.01.2021.

Betroffen sind hauptsächlich die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe, wie beispielsweise Erdgaslieferanten oder Heizöl/Kraftstoff-Großhändler, da diese berichts- und abgabepflichtig sind. Da der Preisaufschlag jedoch an die Verbraucher weitergegeben werden darf, sind auch diese von den Änderungen, die das BEHG mit sich bringt, betroffen.

Die Bepreisung ist für die nächsten 5 Jahre wie folgt geplant:

  • 2021: 25 €/t CO2
  • 2022: 30 €/t CO2
  • 2023: 35 €/t CO2
  • 2024: 45 €/t CO2
  • 2025: 55 €/t CO2

Links und Quellen:

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