Die Berechnung eines CO2-Fußabdrucks, auch Corporate Carbon Footprint (CCF) genannt, auf Unternehmensebene ist die Grundlage für unternehmerischen Klimaschutz. Mit diesem CO2-Fußabdruck werden alle, der Unternehmenstätigkeit zugehörigen, Treibhausgasemissionen in CO2-Äquivalenten (in Tonnen CO2e) erfasst, berechnet und ausgewiesen. Dazu zählen z. B. eingekaufte Waren, Geschäftsreisen oder auch Emissionen aus beschaffter Energie.
Um die Klimaneutralität eines Unternehmens erreichen zu können, muss daher im ersten Schritt eine CO2e-Bilanz auf Unternehmensebene erstellt werden, welche die verursachten CO2e ermittelt.
Was ist der Corporate Carbon Footprint?
Der Corporate Carbon Footprint umfasst alle unternehmensbedingten Treibhausgasemissionen in CO2-Äquivalenten (CO2e) innerhalb einer Bezugsperiode, üblicherweise eines Jahres. Die Quellen der Emissionen lassen sich funktionell nach Kategorien, wie z. B. Fuhrpark, Transporten oder auch dem Energieverbrauch, einteilen oder nach dem Scope-Modell des Greenhouse Gas Protocols (GHG-Protokoll).
Das GHG-Protokoll unterscheidet zwischen direkt erzeugten Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe (Scope 1), indirekten Emissionen aus beschaffter Energie wie beispielsweise Strom oder Fernwärme (Scope 2) und indirekten Emissionen, z. B. eingekaufte Waren, externe Logistik, Geschäftsreisen, Wasser, Abwasser, Müll oder dem Pendeln der Mitarbeiter ins Büro (Scope 3).
Der Corporate Carbon Footprint gibt einen ersten Überblick über Klima(aus)wirkungen des Unternehmens und hilft das Energie- und Ressourcenmanagement zu verbessern.
Wie wird der Corporate Carbon Footprint ermittelt?
Zunächst wird ermittelt, was in die Bewertung mit einbezogen werden soll. Es werden also die Systemgrenzen festgelegt. Diese sind von der Branche, der Unternehmensstruktur und den Zielen des Unternehmens abhängig. Wird das GHG-Protokoll angewandt können die Scopes wie folgt klassifiziert werden:
Scope 1
Beinhaltet die direkte Freisetzung klimaschädlicher Gase im eigenen Unternehmen. Hierunter fällt z. B. das Verbrennen von Treibstoffen (bspw. durch den eigenen Fuhrpark oder ein eigenes Blockheizkraftwerk). Im Wesentlichen zählt hier das genutzte Gas oder Heizöl zur Wärmeerzeugung im Gebäude zu.
Scope 2
Emissionen aus der Nutzung eingekaufter Energie (z. B. Stromverbrauch, Wärme, Kühlung, etc.). Hierbei handelt es sich dann um eine indirekte Freisetzung der klimaschädlichen Gase.
Erzeugt ein Unternehmen die genutzte elektrische Energie selbst, dann wird dieser Strom nicht als Scope 2 bilanziert, sondern der eingesetzte Brennstoff wird unter den Scope 1 (direkten)-Emissionen bilanziert (siehe Blockheizkraftwerk).
Scope 3
Emissionen, die aus Aktivitäten resultieren, die nicht direkt zum Unternehmen gehören (z. B. eingekaufte Waren, Geschäftsreisen oder Abfall). Es handelt sich dann um die indirekte Freisetzung von klimaschädlichen Gasen aus der vor- und nachgelagerten Lieferkette.
In drei Schritten zum klimaneutralen Unternehmen
Nachdem in einem ersten Schritt der Corporate Carbon Footprint erstellt wurde, sollten im zweiten Schritt die dort ermittelten Treibhausgas-Emissionen vermieden oder verringert werden. Ziel in diesem zweiten Schritt ist es die Menge CO2e bestmöglich einzugrenzen und wirtschaftlich vertretbare Lösungen für vermeidbare Emissionen zu etablieren. In einem dritten Schritt werden die übriggebliebenen und unvermeidbaren Emissionen über passende Klimaschutzprojekte kompensiert.
Sie haben weitere Fragen zum Corporate Carbon Footprint Ihres Unternehmens oder möchten ein klimaneutrales Unternehmen werden?
Auch wir gehen als klimaneutrales Unternehmen mit gutem Beispiel voran und kompensieren unsere verbleibenden Restemissionen vollständig. Gerne unterstützen wir auch Sie auf Ihrem Weg in die Klimaneutralität und erstellen z. B. Ihren individuellen Corporate Carbon Footprint.