Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kommt mit der geplanten Reform der Netzentgelte für industrielle Großverbraucher nicht wie geplant voran. Der ursprünglich für Januar angekündigte Entwurf zur Neuregelung nach §19 StromNEV lässt weiter auf sich warten. Für energieintensive Unternehmen ist das eine Herausforderung – denn die Planungsunsicherheit bleibt, während der Reformdruck steigt.
Warum die Reform für Unternehmen so wichtig ist
Die aktuelle Regelung, die sogenannten individuellen Netzentgelte, bietet großen Industrieunternehmen seit Jahren eine signifikante Entlastung. Diese Privilegien – gesteuert über die BNetzA – laufen jedoch spätestens Ende 2028 aus. Ohne eine Anschlussregelung droht der Wegfall der Vergünstigungen – mit potenziellen Mehrkosten in Millionenhöhe für viele Betriebe.
Die BNetzA strebt mit der Reform eine Neuausrichtung an: Sonderentgelte sollen künftig stärker auf die Flexibilität im Stromverbrauch ausgerichtet werden. Ziel ist es, industrielle Verbraucher dazu zu motivieren, ihre Lastprofile netzdienlich auszurichten – also Strom dann zu nutzen, wenn er im Netz verfügbar ist.
Der aktuelle Stand: Verzögerung durch Konsultationsprozess
Laut Aussagen der BNetzA verzögert sich der Entwurf, weil die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Konsultationsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Ursprünglich war ein erster Reformvorschlag bis Ende Januar 2024 geplant – später wurde er auf Ende März, dann auf Ende April verschoben. Aktuell gibt die BNetzA keinen neuen Zeitrahmen mehr bekannt.
Industrie und BNetzA – schwierige Abstimmung
Die Reform ist laut dem Präsidenten der BNetzA , Klaus Müller, eine der „kontroversesten Festlegungen“ der letzten Jahre. Viele Unternehmen, insbesondere aus der Chemie- und Grundstoffindustrie, zweifeln an den realisierbaren Flexibilitätspotenzialen. Produktionsprozesse lassen sich oft nur begrenzt verlagern, ohne Effizienz oder Wirtschaftlichkeit zu gefährden.
Ein weiteres Problem: Der BNetzA liegen bislang kaum belastbare Daten zu tatsächlichen Flexibilisierungsmöglichkeiten vor. In ihrem Eckpunktepapier hatte die Behörde die Industrie aufgerufen, eigene Verbrauchsprofile und mögliche Anpassungspotenziale offenzulegen.
Wenn Sie sich darüber hinaus einen Überblick verschaffen möchten, welche konkreten Änderungen bei den Strom- und Gasumlagen sowie den Netzentgelten im Jahr 2025 auf Ihr Unternehmen zukommen, empfehlen wir Ihnen unseren ergänzenden Blogbeitrag zu den aktuellen Entwicklungen bei der KWKG-Umlage, der Offshore-Netzumlage und dem neuen Aufschlag für besondere Netznutzung.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Energieberatung für Geschäftskunden
Ihr Unternehmen mit mehreren Standorten kommt aus dem Handel, der Gastronomie, den öffentlichen Einrichtungen, dem Sozialwesen, der Immobilienwirtschaft oder der Industrie? Sie haben Fragen zur Rückerstattung Ihrer CO2-Kosten oder zum ganzheitlichen Energiemanagement?
Kontaktieren Sie unsere Experten!