EU-Taxonomie: Atomkraft und Erdgas gelten als nachhaltig

Atomkraft und Erdgas wurden durch die EU-Kommission in einer Verordnung vom 02.02.2022 als nachhaltig eingestuft. Dies führt dazu, dass Investitionen in neue Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Auflagen als klimafreundlich gelten. Hintergrund der Einstufung  ist die sogenannte EU-Taxonomie.

Die EU möchte mit dem Europäischen Grünen Deal die Lebensqualität und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger verbessern. Ein großes Ziel ist die Klimaneutralität von Europa bis 2050. Der Europäische Grüne Deal soll so den Klimawandel abwenden und zukünftigen Generationen ein besseres und gesünderes Leben sichern. Dafür bedarf es allerdings Investitionen in nachhaltige Projekte bzw. Unternehmen.

Was heißt Nachhaltigkeit?

Nachhaltigkeit bezieht sich auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit den endlichen Ressourcen unseres Planeten. Ein einfaches Beispiel: In einem Wald darf nur soviel Holz geschlagen werden, wie durch Aufforstungsmaßnahmen nachwachsen kann. Die Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsbegriffs der modernen Umweltbewegung ist die „nachhaltige Entwicklung“. Diese entspricht den Bedürfnissen heutiger Generationen ohne Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden. Den Klimawandel also durch eine gesellschaftliche Transformation begrenzen. So soll in Europa eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft entstehen. Als Regelwerk für eine Europaweite Einteilung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit wurde die Taxonomie der EU ins Leben gerufen.

Was ist die EU-Taxonomie?

Laut Definition bedeutet Taxonomie erst einmal nur die Einordnung in ein bestimmtes System. Die Taxonomie der EU verfolgt das Ziel, ein EU-weites Klassifizierungssystem für die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu etablieren. Einfach formuliert: es werden Standards bzw. Messgrößen für ökologisches Wirtschaften festgelegt, die in der gesamten EU gelten. Sie ist somit der Kompass der EU. Investoren sollen so die Möglichkeit erhalten entscheiden zu können, ob ein Unternehmen, in das sie investieren wollen, nachhaltig arbeitet oder nicht.

Welche Ziele hat die EU-Taxonomie?

Durch die EU-Taxonomie sollen mehr Investitionen in nachhaltige Technologien und Unternehmen gelenkt werden. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, sind Milliarden-Investitionen in nachhaltige Aktivitäten notwendig. Die EU-Taxonomie soll nun dabei helfen, dass Investoren eher in umwelt- und klimafreundliche Bereiche investieren. Zudem sollen die Informationen zur Nachhaltigkeit der Aktivitäten vergleichbarer gemacht werden, um den Anlegern den Überblick zu erleichtern. Die EU-Taxonomie soll, ganz allgemein gesagt, Investitionen in klimafreundliche Technologien erhöhen, um diese Klimaziele zu erreichen.

Atomkraft und Erdgas sind nachhaltig. Was heißt das im Detail?

Atomkraft und Erdgas gelten als Brückentechnologien auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung.  Sie stoßen im Vergleich zu Kohlekraftwerken weniger Schadstoffe aus. Die EU-Taxonomie stellt folgende Bedingungen an die Einstufung von Gas und Atomkraft als nachhaltige Technologien:

  • Gaskraftwerke sollen bis 2030 als nachhaltig gelten. Sie dürfen bestimmte CO2-Grenzwerte nicht überschreiten und müssen schmutzigere Kraftwerke ersetzen. Bis 2035 müssen sie komplett mit klimafreundlichen Gasen wie beispielsweise Wasserstoff betrieben werden.
  • Atomkraftwerke sollen bis 2045 als nachhaltig gelten. Die Baugenehmigung muss vor 2045 erteilt worden sein und ab 2050 muss ein konkreter Plan für die Endlagerung vorliegen. Als nachhaltig gilt laut Taxonomie auch das Nachrüsten alter Anlagen bis 2040.

Wie geht es mit der EU-Taxonomie weiter?

Die Verordnung der EU-Kommission vom 02.02.2022 ist ein sogenannter delegierter Rechtsakt. Das heißt: die Mitgliedsstaaten sowie das Europäische Parlament haben nun vier Monate Zeit, um den Vorschlag zu prüfen. Die Verordnung erlangt automatisch Gesetzeskraft, wenn nicht entweder die Länder mit einer qualifizierten Mehrheit (mind. 20 Mitgliedsstaaten) oder das Europäische Parlament mit absoluter Mehrheit innerhalb dieser Frist dagegen stimmen. Dies gilt aber eher als Unwahrscheinlich. Nach Ablauf der Frist tritt die Verordnung automatisch in Kraft und gilt ab dem 01. Januar 2023.

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