Gaskrise in Deutschland:
Neues Maßnahmenpaket für den Winter angekündigt

Angesichts der anhaltenden Gaskrise hat Bundeswirtschaftsminister Habeck am 21.07.2022 ein neues Maßnahmenpaket für den Winter vorgestellt. Ziel ist es den Gasverbrauch zu senken und die Gasspeicher vor dem Winter gut zu befüllen. Die geplanten Energiesparmaßnahmen betreffen Unternehmen ebenso wie Privatverbraucher.

 

Warum wird ein neues Maßnahmenpaket angekündigt?

Die 10-tägige Wartung der Gaspipeline Nord Stream 1 wurde planmäßig am 21.07.2022 abgeschlossen. Ein befürchteter Stopp von Gaslieferungen ist nicht eingetreten, denn nach der Wartung fliest wieder Gas. Allerdings sind die Lieferungen, wie vor der Wartung, gedrosselt und liegen bei knapp 40 Prozent.

Da die Lage weiterhin angespannt bleibt und auch Gaslieferstopps für die Zukunft nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, hat Wirtschaftsminister Habeck nun ein weiteres Maßnahmenpaket vorgestellt, um die Versorgungssicherheit im Herbst und Winter zu gewährleisten. In diesem sind Beispielsweise Einsparmaßnahmen für Unternehmen und Privatverbraucher enthalten.

Grundlage des neuen Maßnahmenpakets ist die Novelle des Energiesicherungsgesetzes, welches der Bundestag und der Bundesrat auf Vorschlag der Regierung Anfang Juli 2022 erlassen haben.

 

Gasspeicher: Speicherziele wurden angehoben

Neben den geplanten Energiesparmaßnahmen wurden neue Zielvorgaben für die Füllstände der Gasspeicher verkündet. Mit Hilfe einer Verordnung sollen die Gasspeicher nun zum 01. Oktober zu 80 Prozent gefüllt sein und zum 1. November soll der Füllstand nun 95 Prozent betragen. Bislang waren nur 80 bzw. 90 Prozent vorgeschrieben.

In Summe bedeuten die fünf Prozentpunkte in den Speichern rund 1 Mrd. Kubikmeter Gas (rund 12 TWh). Um die geänderten Füllstandsvorgaben abzusichern, wurde ein weiteres Zwischenziel vereinbart. Zum 1. September müssen die Gasspeicher nun zu 75 Prozent gefüllt sein. Die neuen Ziele seien notwendig, damit die Gasspeicher hinsichtlich der Versorgungssicherheit ausreichend befüllt sind und so aus den 23 Speichern in Deutschland kein Gas verkauft werde. Zudem soll so auch gesichert werden, dass selbst bei geringen Gasflüssen die Gasspeicher kontinuierlich befüllt werden.

 

Wie sollen die Füllstandsvorgaben erreicht werden?

Damit der Erdgasverbrauch in der Stromversorgung gesenkt wird, wurde bereits beschlossen mehr Kohlekraftwerke einzusetzen. Neben der Steinkohle soll auch die Braunkohle ab dem 1. Oktober wieder aktiviert werden. Hier steht eine Braunkohlereserve in Höhe von 1.900 MW zur Verfügung. Durch die Verstromung von Braunkohle soll weiteres Gas gespeichert werden.

Mit Hilfe des Bundesverkehrsministeriums sollen darüber hinaus Transportkapazitäten für die Brennstoffversorgung auf der Schiene sichergestellt werden. Auch mit Hilfe von Biogas soll die Verringerung von Erdgas im Strombereich erreicht werden. Aber auch erneuerbare Energien, in diesem Fall die Solarenergie, soll helfen. Das Ministerium streicht die 70-Prozent-Kappungsregel für Bestandsanlagen, damit die Anlagen mehr Strom einspeisen können.

 

Welche Maßnahmen könnten auf Verbraucher zukommen?

Das Ministerium kündigte auch geplante Gesetzesänderungen an, die Unternehmen und auch private Verbraucher betreffen könnten. Ziel ist es den Gasverbrauch weiter zu senken. Ein Teil der Maßnahmen ist auf sechs Monate befristet, ein Teil auf zwei Jahre.

 

Geplante Maßnahmen für Unternehmen

Unternehmen sollen per Verordnung zum Energiesparen verpflichtet werden. So sollen Räume, die nicht regelmäßig genutzt werden, wie etwa Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume, nicht mehr beheizt werden. Diese Maßnahme ist für sechs Monate vorgesehen.

Zudem soll über eine ausgedehnte Homeoffice-Möglichkeit für die Mitarbeiter nachgedacht werden. Dazu möchte das Ministerium mit den Sozialpartnern sprechen. Selbst verbindliche Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr seien hier denkbar, so dass die Büros in dieser Zeit nicht beheizt werden müssten.

 

Geplante Maßnahmen für Privatverbraucher

Mieter sollen temporär von der Pflicht befreit werden eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen aufrechterhalten zu müssen. Aktuell verstoßen sie dabei gegen Mietverträge.

Hausbesitzern soll es untersagt werden, private Pools mit Gas zu beheizen. Darüber hinaus sollen alle Eigentümer von Gasheizungen verpflichtet werden einen Heizungscheck vorzunehmen. Eigentümer mit zentraler Wärmeversorgung sollen einen hydraulischen Abgleich machen. Die Kosten sollen die Eigentümer tragen.

 

Können Preissteigerungen an Verbraucher weitergegeben werden?

Die aktuelle Krise bringt auch für Energieversorger neue Herausforderungen mit sich, da Gas teils zu hohen Preisen zugekauft werden muss ohne die Möglichkeit diese Preiserhöhung an die Endkunden weiterzugeben. So zeigt es auch das aktuelle Beispiel des Gasimporteurs Uniper, der in Schwierigkeiten geraten ist. Die Regierung will daher einen Schutzschirm für die Versorger spannen.

Allerdings erlaubt die Preisanpassungsklausel nach §24 Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) den Energieversorgern die stark gestiegenen Einkaufspreise für Erdgas sofort an Kunden weiterzureichen. Diese Preisanpassungsklausel wurde bislang noch nicht aktiviert. Erst bei einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmenge“ kann nach dem Energiesicherungsgesetz die Preisanpassungsklausel aktiviert werden und auch erst dann dürfen die Unternehmen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ erhöhen und so auch an die Verbraucher weitergeben.

 

Wie können Sie in Ihrem Unternehmen Energie sparen?

Neben den geplanten Maßnahmen der Regierung bietet es sich darüber hinaus an, generell Energie im Unternehmen einzusparen. In einem ersten Schritt sollten die Energiefresser identifiziert werden, um passende Energiesparmaßnahmen ableiten zu können. Wie viel Potential bei den Einsparungen herrscht ist allerdings unterschiedlich. Die Einsparung bei der Beleuchtung fällt erfahrungsgemäß prozentual am höchsten aus. Laut Energieagentur dena können hier bis zu 70 Prozent der Kosten gespart werden und das mit relativ geringem Aufwand.

Aber auch weitere, einfach umzusetzende Maßnahmen bringen schon viel Erfolg. Informieren Sie sich hier, wie Sie in Ihrem Unternehmen Energie gezielt einsparen können.

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