Industriestrompreis: Koalition beschließt Entlastungspaket für energieintensive Unternehmen

Die energieintensive Industrie in Deutschland steht seit Monaten unter Druck. Hohe Strompreise, internationale Wettbewerbsnachteile und die beschleunigte Transformation hin zur Klimaneutralität erzeugen enormen Handlungsbedarf. Union und SPD haben sich nun im Koalitionsausschuss auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das gezielt entlasten und parallel Investitionen in Dekarbonisierung vorantreiben soll.
Ein zentraler Bestandteil ist der Industriestrompreis, der besonders stromintensive Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 bis 2028 mit einem staatlich subventionierten Arbeitspreis von rund 5 Cent pro Kilowattstunde unterstützen soll. Finanziert wird der Industriestrompreis über den Klima- und Transformationsfonds.

Erweiterte Strompreiskompensation für weitere Branchen

Parallel zur Einführung des Industriestrompreises soll die Strompreiskompensation verlängert und auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Diese Maßnahme entlastet Unternehmen direkt von Kosten des CO₂-Emissionshandels. Die Stahlindustrie fordert, beide Instrumente kombinieren zu dürfen, doch bislang untersagt die EU eine Doppelförderung.
Das Bundeswirtschaftsministerium möchte die Strompreiskompensation langfristig sichern und plant zusätzlich eine Absenkung der Übertragungsnetzentgelte, um Energiepreise weiter zu senken.

Geplante Gaskraftwerke für mehr Versorgungssicherheit

Ein weiterer zentraler Punkt des Pakets ist der geplante Neubau moderner Gaskraftwerke, die künftig als verlässliche Reserve einspringen sollen, wenn erneuerbare Energien nicht genügend Strom liefern. Für den Bau dieser Anlagen ist eine staatliche Förderung vorgesehen – vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Kommission.
Bundeskanzler Merz kündigt an, bereits im kommenden Jahr acht Gigawatt auszuschreiben. Alle neuen Anlagen sollen wasserstofffähig sein und spätestens bis 2045 vollständig dekarbonisiert arbeiten. Insgesamt sieht der Koalitionsvertrag eine Kapazität von bis zu 20 Gigawatt Gaskraftwerksleistung bis 2030 vor.

EU arbeitet an Weiterentwicklung des CO-Grenzausgleichs (CBAM)

Auch auf europäischer Ebene gibt es Bewegung. EU-Vizepräsident Sejourne kündigte an, noch vor den Weihnachtsferien einen weiteren Vorschlag zur Weiterentwicklung des CO₂-Grenzausgleichs (CBAM) vorzulegen. Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass importierte Güter einen CO₂-Preis zahlen, der mit dem europäischen Emissionshandel vergleichbar ist – um Carbon Leakage, also die Abwanderung CO₂-intensiver Unternehmen, zu verhindern

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