Bundeswirtschaftsministerium legt Industriestrompreis vor

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium hat einen Vorschlag zum Industriestrompreis vorgelegt. Damit soll ein wettbewerbsfähiger Strompreise für energieintensive Unternehmen in Deutschland und Europa gesichert werden. Inspiriert von der Energiepreisbremse für Privatverbraucher sowie kleine und mittelgroße Firmen sollen nun auch die energieintensiven Unternehmen unterstützt werden. Dazu schlägt das Ministerium folgendes Konzept vor.

Brückenstrompreis soll Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen sichern

Um den Industriestandort Deutschland langfristig zu sichern, soll die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen gesichert werden, damit Arbeitsplätze, komplexe Wertschöpfungsketten und innovative Unternehmen in Deutschland bestehen bleiben können. Hier soll der Industriestrompreis unterstützen.

In zwei Schritten zum Industriestrompreis

Im ersten Schritt soll die Industrie über einen langfristigen Transformationsstrompreis von günstigem Strom aus Erneuerbaren Energie profitieren: „Der massive Ausbau Erneuerbarer Energien wird mit klugen Instrumenten für den direkten Zugang der Industrie zu billigem grünem Strom gekoppelt“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Dabei sollen Unternehmen gezielt Erneuerbare Energien zugänglich gemacht werden, damit diese langfristig ohne direkte staatliche Unterstützung auskommen. Dafür soll Strom aus neuen EE-Anlagen zu Preisen nahe an den Gestehungskosten an die Industrie weitergereicht werden. Gleichzeitig soll der Abschluss von PPAs von EE-Erzeugern mit Industriepartnern mit Bürgschaften gesichert werden. Dabei soll der Zugang zu PPA-Modellen auch für mittelständische Unternehmen gesichert werden.

Dies zahlt darüber hinaus auf das bundesweite Ziel ein, bis 2030 mind. 80 % des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen.

Industriestrompreis von 6 Cent pro kWh für klar definierten Empfängerkreis

Im zweiten Schritt sollen nach der Strompreisbremse bis 2030 einem klar definierten Empfängerkreis ein sogenannter Brückenstrompreis von 6 Cent pro kWh zustehen. Dazu soll Unternehmen bei einem Börsenstrompreis über 6 ct/kWh die Differenz erstattet werden – orientiert wird sich dabei an dem durchschnittlichen Börsenstrompreis des jeweiligen Jahres. Zum Empfängerkreis werden energieintensive Industrieunternehmen zählen, die im internationalen Wettbewerb stehen sowie als neue, energieintensive Transformationsunternehmen gelten. Darüber hinaus soll der Brückenstrompreis nur auf 80 % des Verbrauchs Anwendung finden. Dies soll Anreize zur möglichst kostengünstigen Strombeschaffung schaffen. Finanziert wird der Industriestrompreis aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Transformationsverpflichtung als Bedingung an Industriestrompreis geknüpft

Möchten Industrieunternehmen den Industriestrompreis in Anspruch nehmen, müssen sie eine klare Transformationsverpflichtung eingehen, mit der sie sich dazu verpflichten, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Darüber hinaus müssen die entsprechenden Unternehmen eine Standortgarantie abgeben und – soweit verfassungsrechtlich möglich – sich dazu verpflichten, tariftreu zu verhalten.

Wann der Industriestrompreis kommen soll, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Das vollständige Arbeitspapier zum Industriestrompreis finden Sie hier.

Vincent Freigang

Leiter Vertrieb & Marketing

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