Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes §14a

Mit den Anpassungen des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll die Versorgung über das Niederspannungsnetz sicherer und zuverlässiger gestaltet werden. Nach den Einigungen über die Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes des Bundestags am 09.11.2023 soll es bald möglich sein, bei Überlastung in das Netz einzugreifen und die Leistung zu drosseln.

Energiewirtschaftsgesetz will Überlastung des bestehenden Niederspannungsnetzes vermeiden

Grund für die Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Gefahr der Überlastung des bestehenden Niederspannungsnetzes. Dieses ist der steigenden Belastung durch schnelle Verbräuche, beispielsweise bei Ladevorgängen von E-Autos, nicht gewachsen und muss schnellstmöglich ausgebaut werden.

Energiewirtschaftsgesetz erlaubt Drosselung bis zu 4,2 kW

Betroffen sind unter anderem Wärmepumpen und Ladestationen für E-Autos. Voraussetzung zum Eingreifen sind jedoch steuerbare Verbrauchseinrichtungen und eine vertragliche Einigung darüber, dass eingegriffen werden darf. Zudem muss eine deutliche Gefahr der Überlastung des Niederstromnetzes bestehen, sodass eine Drosselung auf 4,2 kW vertretbar ist. Hier gilt das Allgemeinwohl vor dem Wohl des Einzelnen. Das Ziel soll jedoch sein, dass nur im höchsten Notfall eingegriffen wird und Verbraucher den Eingriff kaum bis gar nicht merken sollen.

Ausbau intelligenter Messsysteme dringend notwendig

Die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 in Kraft treten. Zu Beginn muss zunächst die Meldung der entsprechenden Betriebsmittel erfolgen. Eine weitere Voraussetzung zum Eingreifen in das Netz ist die Verbreitung von sogenannten Smart Metern. Diese liefern zeitgenaue Daten über den aktuellen Verbrauch. Daher sollten 20 % des betroffenen Gebietes mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein, um die Gefahr der Überlastung feststellen zu können. Sollte dies nicht gegeben sein, dürfen Betreiber lediglich 24 Monate und nicht länger als 2 Stunden in das Netz eingreifen.

Die Bundesnetzagentur berät aktuell über eine mögliche Entlastung der Netzentgelte, um Betroffene im Falle eines Eingreifens zu entschädigen.

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