Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes §14a

Mit den Anpassungen des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll die Versorgung über das Niederspannungsnetz sicherer und zuverlässiger gestaltet werden. Nach den Einigungen über die Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes durch den Bundestag am 09.11.2023 soll es bald möglich sein, bei Überlastung in das Netz einzugreifen und die Leistung zu drosseln.

Energiewirtschaftsgesetz will Überlastung des bestehenden Niederspannungsnetzes vermeiden

Grund für die Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Gefahr der Überlastung des bestehenden Niederspannungsnetzes. Dieses ist der steigenden Belastung durch hohe Verbräuche, beispielsweise bei Ladevorgängen von E-Autos, nicht gewachsen und muss schnellstmöglich ausgebaut werden.

Energiewirtschaftsgesetz erlaubt Drosselung bis zu 4,2 kW

Betroffen sind unter anderem Wärmepumpen und Ladestationen für E-Autos. Voraussetzung für ein Eingreifen sind jedoch steuerbare Verbrauchseinrichtungen und eine vertragliche Einigung darüber, dass eingegriffen werden darf. Zudem muss eine deutliche Gefahr der Überlastung des Niederspannungsnetzes bestehen, sodass eine Drosselung auf 4,2 kW vertretbar ist. Hier gilt das Allgemeinwohl vor dem Wohl des Einzelnen. Das Ziel soll jedoch sein, dass nur im äußersten Notfall eingegriffen wird und Verbraucher den Eingriff kaum bis gar nicht bemerken.

Ausbau intelligenter Messsysteme dringend notwendig

Die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 in Kraft treten. Zu Beginn muss zunächst die Meldung der entsprechenden Betriebsmittel erfolgen. Eine weitere Voraussetzung für ein Eingreifen in das Netz ist die Verbreitung sogenannter Smart Meter. Diese liefern zeitgenaue Daten über den aktuellen Verbrauch. Daher sollten 20 % des betroffenen Gebiets mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein, um die Gefahr der Überlastung feststellen zu können. Sollte dies nicht gegeben sein, dürfen Betreiber lediglich für 24 Monate und nicht länger als zwei Stunden in das Netz eingreifen.

Die Bundesnetzagentur berät aktuell über eine mögliche Entlastung der Netzentgelte, um Betroffene im Falle eines Eingreifens zu entschädigen.

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