Industriestrompreis: Schwarz-Rote Koalition einigt sich auf neue Entlastungen

Bereits im November wurde über die geplanten Entlastungen für energieintensive Unternehmen berichtet, als Union und SPD ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen hatten. Damals lag der Fokus auf dem staatlich subventionierten Industriestrompreis ab 2026, der besonders stromintensive Branchen unterstützen und gleichzeitig Investitionen in Dekarbonisierung fördern soll. Hier geht’s zum vollständigen Beitrag.

Die Bundesregierung hat nun einen weiteren wichtigen Schritt angekündigt: Die schwarz-rote Koalition hat sich auf die konkreten Eckpunkte des Industriestrompreises verständigt. Laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sollen die Gespräche mit der EU-Kommission auf dieser Grundlage fortgesetzt werden, um das Verfahren schnell abzuschließen. Das Ministerium beschreibt den bisherigen Verlauf der Gespräche als „sehr konstruktiv“.

Industriestrompreis sorgt für rückwirkende Entlastung ab Januar 2026

Der vereinbarte Industriestrompreis soll bereits rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Unternehmen, die anspruchsberechtigt sind, profitieren somit direkt ab Beginn des Jahres. Ziel der Maßnahme ist es, stromintensive Betriebe in Branchen wie Chemie, Glas oder Keramik zu entlasten, die im internationalen Wettbewerb stehen. Der Strompreis beträgt dabei 5 Cent pro Kilowattstunde und gilt für die Hälfte des gesamten Stromverbrauchs.

Förderung für klimafreundliche Produktion

Ein zentrales Element der Regelung ist, dass mindestens die Hälfte der finanziellen Unterstützung in moderne und klimafreundliche Produktionsverfahren fließen soll. Unternehmen, die 80 Prozent der Subventionen in Dekarbonisierung investieren, erhalten zusätzlich einen Flexibilitäts-Bonus von zehn Prozent des Basis-Beihilfebetrags. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich energieintensive Unternehmen, die auf der sogenannten Kuebll-Liste vermerkt sind.

Die neue Regelung macht deutlich, dass Industriestrompreis und Strompreiskompensation nicht gleichzeitig genutzt werden können. Eine Kombination ist nur möglich, wenn die Stromverbräuche genau auf Produkt- und Anlagenebene sowie nach Abnahmestellen aufgeschlüsselt werden. Mit diesen Maßnahmen soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gesichert und gleichzeitig der Übergang zu einer klimafreundlicheren Produktion unterstützt werden.

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