Klima & Energie im neuen Koalitionsvertrag

Klima & Energie im neuen Koalitionsvertrag

Vor der diesjährigen Bundestagswahl informierten wir bereits über die Pläne der Parteien hinsichtlich der Kima- und Energiepolitik (hier nachzulesen). Mittlerweile wurde der neue Koalitionsvertrag veröffentlicht, welcher interessante neue Aspekte zu den Themen Klima & Energie enthält:

 

  • Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.01.2023: Die Finanzierung soll künftig über den Energie- und Klimafond und ggf. über den Haushalt erfolgen. Dies würde auch bedeuten, dass die Abgrenzung Dritter bei der Weiterleitung von Eigenstrom nicht mehr notwendig ist. Eine wesentliche Einnahmequelle ist dabei der europäische Emissionshandel.

 

  • Überarbeitung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems: Die Koalition will so die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten ermöglichen und eine Umsetzung vereinfachen, des Weiteren soll das Strommarktdesign überarbeitet werden.

 

  • Flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur: Das Ziel ist, bis 2030 rund 15 Millionen E-Fahrzeuge versorgen zu können. Die Koalition möchte dafür Hindernisse für die Ladeinfrastruktur, wie z. B. bei den Netzanschlussbedingungen, abbauen und den Ausbau beschleunigen und entbürokratisieren.

 

  • Erneuerbare Energien: Der Ausbau soll sich bis 2030 auf rund 600 TWh belaufen – bei einem Strombedarf von bis zu 750 TWh. Dabei soll der PV-Ausbau bis 2030 bei 200 GW liegen, was einen jährlichen PV-Zubau von 5 GW vorraussetzt. Ein Teil des Ausbaus soll durch eine PV-Pflicht für gewerbliche Neubaten sichergestellt werden. Zusätzlich soll die Ausschreibungspflicht für größere Dachanlagen überprüft werden.

 

Links und Quellen:

Tengelmann Energie – Blog

Koalitionsvertrag 2021-2025

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