Reform der Strom-Netzentgelte 2029: Was Haushalte und Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Bundesnetzagentur hat ihren aktuellen Zwischenstand zur Reform der Strom-Netzentgelte vorgestellt. Hinter der sogenannten AgNes-Reform steckt eine der größten geplanten Änderungen der Netzentgeltsystematik seit Jahren. Ziel ist es, die Finanzierung der Stromnetze künftig gerechter zu verteilen, Flexibilität im Stromsystem zu fördern und die Netze besser auf die Anforderungen der Energiewende vorzubereiten.

Besonders relevant: Die neuen Regelungen sollen ab 2029 greifen und betreffen sowohl Haushalte als auch Unternehmen, Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern.

Doch was bedeutet die Reform der Strom-Netzentgelte 2029 konkret für Verbraucher und Unternehmen?

Warum will die Bundesnetzagentur die Strom-Netzentgelte reformieren?

Die aktuellen Regelungen zur Berechnung der Netzentgelte stammen größtenteils aus dem Jahr 2005. Seitdem hat sich das Energiesystem grundlegend verändert: Der Anteil erneuerbarer Energien steigt, Strom wird zunehmend dezentral erzeugt und die Anforderungen an die Stromnetze wachsen kontinuierlich.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur steigen gleichzeitig:

  • Netz- und Engpassmanagementkosten,
  • Anforderungen an die Netzkapazitäten,
  • sowie die Belastungen einzelner Netznutzergruppen.

Die Reform soll deshalb mehrere Ziele gleichzeitig erreichen:

  • Kosten gerechter verteilen,
  • Netzfinanzierung langfristig absichern,
  • Flexibilität im Stromverbrauch fördern,
  • und Engpassmanagementkosten reduzieren.

Insgesamt geht es laut Bundesnetzagentur um ein jährliches Kostenvolumen von rund 37 Milliarden Euro.

Die aktuelle Diskussion um die Reform der Strom-Netzentgelte reiht sich in eine Serie von Entwicklungen ein, die die Stromkostenstruktur in Deutschland bereits in den vergangenen Jahren stark beeinflusst haben. Erst kürzlich wurden beispielsweise zeitlich befristete Entlastungsmaßnahmen und Zuschüsse diskutiert, die kurzfristig für eine spürbare Reduzierung der Netzentgelte sorgen sollten. Wie sich solche Maßnahmen konkret auf Verbraucher und Unternehmen auswirken, haben wir bereits in unserem Beitrag „Netzentgelte 2026: Spürbare Entlastung für Verbraucher und Unternehmen“ eingeordnet. Dort wird deutlich, wie stark politische und regulatorische Eingriffe die Höhe der Netzentgelte kurzfristig beeinflussen können, während die aktuelle AgNes-Reform nun eine strukturelle Neuausrichtung für die kommenden Jahre anstrebt.

Was ändert sich für Haushalte durch die Reform der Strom-Netzentgelte 2029?

Für klassische Haushaltskunden in der Niederspannung soll sich grundsätzlich wenig ändern. Die Netzentgelte bestehen weiterhin aus:

  • einem Grundpreis in Euro pro Jahr
  • sowie einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde.

Neu ist jedoch: Netzbetreiber sollen künftig verpflichtend einen Grundpreis erheben müssen. Gleichzeitig soll dieser Grundpreis gedeckelt werden.

Die Bundesnetzagentur möchte damit eine stabilere Finanzierung der Stromnetze erreichen.

Warum sollen Prosumer künftig höhere Grundpreise zahlen?

Besonders relevant wird die Reform für sogenannte „Prosumer“, also Verbraucher, die beispielsweise mit einer eigenen PV-Anlage einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen.

Nach Vorstellung der Bundesnetzagentur sollen Prosumer künftig einen höheren Grundpreis zahlen. Hintergrund ist, dass diese Verbraucher zwar weniger Strom aus dem Netz beziehen, sich aber weiterhin auf die Versorgungssicherheit des Stromnetzes verlassen.

Die zusätzliche Belastung soll laut Bundesnetzagentur lokal unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen.

Wichtig: Verbraucher, die Steckersolaranlagen betreiben, sollen von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen bleiben.

Welche Änderungen kommen auf Unternehmen und Großverbraucher zu?

Für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh plant die Bundesnetzagentur eine grundlegende Änderung der bisherigen Netzentgeltsystematik.

Der heutige Leistungspreis soll ersetzt werden durch:

  • einen Kapazitätspreis in Euro pro kW und Jahr,
  • einen Arbeitspreis für den Verbrauch innerhalb der bestellten Kapazität,
  • sowie einen Preisaufschlag bei Überschreitung der bestellten Kapazität.

Damit sollen Unternehmen künftig flexibler auf Strompreisschwankungen reagieren können, beispielsweise bei kurzfristig niedrigen Strompreisen.

Die Bundesnetzagentur sieht darin einen wichtigen Hebel, um Verbrauchsflexibilität im Stromsystem zu stärken.

Welche Rolle spielen Stromspeicher künftig bei den Netzentgelten?

Auch Betreiber von Stromspeichern sollen künftig an der Finanzierung der Stromnetze beteiligt werden.

Geplant ist ein moderater Kapazitätspreis für:

  • Batteriespeicher
  • und Pumpspeicher.

Arbeits- beziehungsweise verbrauchsabhängige Netzentgelte sollen für Speicher dagegen nicht erhoben werden.

Die Bundesnetzagentur betont gleichzeitig die zentrale Rolle von Speichern für das zukünftige Energiesystem und die Versorgungssicherheit.

Für Heimspeicher in der Niederspannung soll weiterhin kein gesondertes Netzentgelt anfallen.

Was plant die Bundesnetzagentur bei dynamischen Netzentgelten?

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Reform der Strom-Netzentgelte 2029 sind dynamische Netzentgelte. Dabei handelt es sich um ein künftig geplantes Preissystem, bei dem sich die Netzentgelte stärker an der aktuellen Auslastung des Stromnetzes orientieren. Diese Entgeltkomponenten sollen nicht zur Finanzierung des Stromnetzes dienen, sondern Netzzustände über ein zeitlich variables Preissignal den Netznutzern transparent machen. Ziel ist es, marktseitige Anreize so zu setzen, dass Stromverbrauch und Einspeisung in Zeiten hoher Netzbelastung flexibel angepasst werden und somit Netzengpässe vermieden werden können. Aus diesem Grund können diese Art von Entgelte sowohl positiv als auch negativ ausfallen.

Die Bundesnetzagentur sieht darin ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Redispatch-Maßnahmen, also kostenintensiven Eingriffen der Netzbetreiber in die Stromerzeugung zur Stabilisierung des Netzes. Diese Kosten beliefen sich im Jahr 2025 auf rund 3,06 Milliarden Euro inklusive Reservekraftwerken.

Ein konkretes Konzept für dynamische Netzentgelte soll allerdings erst im Jahr 2027 entwickelt und weiter analysiert werden.

Geplante Zeitschiene:

  • dynamische Netzentgelte für Speicher frühestens ab 2030,
  • für Einspeiser frühestens ab 2032,
  • mögliche Modelle für Niederspannungskunden perspektivisch über ein Opt-in-Modell.

Warum ist die Reform der Strom-Netzentgelte 2029 für die Energiewende relevant?

Die Bundesnetzagentur verfolgt mit der Reform nicht nur eine neue Kostenverteilung, sondern auch eine stärkere Ausrichtung des Stromsystems auf Flexibilität und Netzstabilität.

Durch neue Preis- und Kapazitätsmodelle sollen:

  • Netzengpässe reduziert,
  • Investitionen besser steuerbar,
  • und Netzausbaukosten langfristig gedämpft werden.

Gleichzeitig soll die Finanzierung der Stromnetze auf mehr Schultern verteilt werden.

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Die Bundesnetzagentur plant:

  • eine förmliche Konsultation im Sommer 2026,
  • den Abschluss der Rahmenfestlegung Ende 2026,
  • weitere Konkretisierungen im Jahr 2027,
  • sowie die Einführung der neuen Netzentgeltsystematik im Januar 2029.

Hintergrund der Reform ist unter anderem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bilden dabei den bestehenden regulatorischen Rahmen, der aufgrund der rechtlichen Anpassungen und der Weiterentwicklung des Energiesystems neu ausgerichtet werden muss. Die StromNEV tritt dabei zum 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Hendrik Fels

Geschäftsführer

Die Reform der Strom-Netzentgelte 2029 wird nicht nur technische und ökonomische Auswirkungen haben, sondern auch strategische. Wer seine Energieflüsse früh analysiert, kann sich langfristig Vorteile sichern.

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