Mit einem letzten politischen Paukenschlag vor dem Regierungswechsel hat das Bundeskabinett am 30. April 2025 die neue Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) zur Kenntnis genommen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) legte die Verordnung noch persönlich vor. Da es sich um eine Ministerverordnung handelt, konnte sie ohne Beteiligung des Bundestags unmittelbar in Kraft treten – und das ist am 5. Mai auch geschehen.
Zentraler Punkt der neuen Regelung: Der verpflichtende Gasspeicherfüllstand zum 1. November wird abgesenkt – von bislang 90 auf künftig 80 Prozent für die meisten Speicheranlagen. Für bestimmte Porenspeicher mit technischer Einschränkung gilt sogar nur ein Zielwert von 45 Prozent. Eine Ausnahme bilden vier bayerische Speicheranlagen, für die diese Absenkung nicht greift.
Warum wird der Gasspeicherfüllstand abgesenkt?
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz passt sich die neue Verordnung an die veränderten Markt- und Versorgungsbedingungen an. Die befristete Maßnahme soll sowohl die Versorgungssicherheit als auch wirtschaftliche Effizienz gewährleisten.
Viele Branchenakteure – wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Energy Traders Deutschland – begrüßen die Senkung des Gasspeicherfüllstands, mahnen jedoch eine verlässliche und langfristige Strategie an. Insbesondere fordert man mehr Flexibilität beim Erreichen der Speicherziele, etwa in einem Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und 1. Dezember, wie es derzeit auch auf EU-Ebene diskutiert wird.
Verlässliche Rahmenbedingungen statt ständiger Anpassungen
Der Verband der Deutschen Energiehändler kritisiert die kurzfristige Umsetzung der neuen Gasspeicherfüllstandsziele. Die Branche brauche Planungssicherheit. Ständige Änderungen bei der Zielvorgabe könnten zu Marktverzerrungen führen, heißt es in einem Statement. Auch der Verband der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB Gas) sieht die Verordnung grundsätzlich positiv, betont aber die Notwendigkeit dauerhafter Lösungen zur Sicherstellung der Versorgung.
Ein Blick in die Verordnung: Konkrete Zielwerte
Gemäß § 1 der Gasspeicherfüllstandsverordnung gelten nun folgende Zielvorgaben für den Gasspeicherfüllstand:
- Zum 1. November:
- 80 Prozent für alle Speicher außer jenen mit technischer Einschränkung,
- 45 Prozent für die Anlagen in Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen.
- Zum 1. Februar:
- 30 Prozent für alle Speicher (Regelfall),
- 40 Prozent für die vier bayerischen Speicheranlagen Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg.
Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. März 2027 und kann danach durch ein neues Regelwerk ersetzt oder angepasst werden.
Was bedeutet die neue Speicherregelung für die Versorgungslage im kommenden Winter?
Entscheidend wird sein, ob ausreichend Gas zur Verfügung steht, um die reduzierten Füllstandsvorgaben trotzdem sicher zu erreichen. Ein Lichtblick kommt dabei aus dem Norden: Norwegen hat für den Sommer 2025 deutlich höhere Gaslieferungen angekündigt – ein wichtiger Impuls für Europas Energiemärkte.
Was genau hinter dieser Entwicklung steckt und was Europa nun erwartet, lesen Sie hier.