Das kürzlich durch den Bundesrat und Bundestag verabschiedete Solarpaket 1 soll Maßnahmen zum Ausbau der Photovoltaik beschleunigen. Dies ist entscheidend zum Erreichen des Klimaziels 2030. Zudem sollen dadurch wettbewerbsfähige Preise in einem klimaneutralen Stromsystem entstehen.
Um das Klimaziel 2030 zu erreichen, muss die Photovoltaik ab 2026 um 22 Gigawatt pro Jahr ausgebaut werden. Zum Vergleich: Im „Rekordjahr 2023“ wurde die in Deutschland um rund 14 Gigawatt ausgebaut.
Das Solarpaket 1 soll den Grundstein für die vereinfachte und unbürokratische Nutzung sämtlicher Photovoltaik legen. Dazu zählen neben kleinen Balkonkraftwerken insbesondere Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbedächern und große Freiflächenanlagen. Darüber hinaus enthält das Solarpaket 1 wichtige Regelungen, um den Ausbau der Wind- und Bioenergie zu beschleunigen.
Die im Solarpaket 1 enthaltenen Punkte orientieren sich an den Maßnahmen aus der zuvor durch das BMWK vorgestellten PV-Strategie.
Ein Ziel des Solarpaket 1 ist die Beschleunigung des Ausbaus der Photovoltaik auf Gewerbe- sowie Industriedächern. Dazu zählen folgende Aspekte:
- Bei größeren Solaranlagen ab 40 Kilowatt (kW) auf Dächern wird die Förderung um 1,5 ct/kWh angehoben.
- Die ausgeschriebenen Mengen für die PV-Dachausschreibung großer Anlagen wachsen auf 2,3 GW pro Jahr ab 2026.
- Nach einer Übergangszeit von einem Jahr wird die Anlagengröße, ab der die Teilnahme an Ausschreibungen für feste Vergütungssätze verpflichtend ist, auf 750 kW gesenkt.
- Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 200 kW können zukünftig Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben.
- Ein Anlagenzertifikat soll erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein.
- Vereinfachungen bei der sog. Anlagenzusammenfassung. Dies bedeutet vereinfacht gesagt, dass die Anlage auf dem benachbarten Wohnhaus zukünftig nicht mehr
dazu führt, dass die eigene Anlage größer gerechnet wird und somit z.B. Anforderungen erfüllen muss, die eigentlich nur auf größere Anlagen zutreffen.
Folgende Punkte des Solarpaket 1 sollen die Photovoltaik vereinfachen und die Teilhabe stärken:
- Einführung des Konzeptes der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
- Die Weitergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer wird weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen
- Balkon-PV wird entbürokratisiert: Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.
- Übergangsweise werden auch alte „rückwärtsdrehende“ Ferraris-Zähler geduldet.
- Mieterstrom wird grundsätzlich vereinfacht.
- Strommengen für Wechselrichter werden einfacher in der Abrechnung.
- Dachanlagen können bei Bedarf unbürokratisch repowered werden.
Solarpaket 1 soll den Ausbau entbürokratisieren:
- Direktvermarktung bis 25 kW wird vereinfacht.
- Förderung von Anlagen auf Gebäuden im Außenbereich wird erweitert.
- Ausgeförderte PV-Anlagen sollen ohne Aufwand weiter betrieben werden können.
- Sicherheiten bei Ausschreibungen werden schneller zurückerstattet.
Solarpaket 1 will den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen stärken:
- Flächenkulissen für PV-Freiflächenanlagen werden ausgeweitet.
- Es werden Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen eingeführt.
- Besondere Solaranlagen, wie bspw. Agri-PV, sollen angemessen gefördert werden.
- Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen soll angemessen beschränkt werden, indem der zusätzliche Zubau von Photovoltaik auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf ein Maximum von 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt wird.
Um auch im Bereich der Photovoltaik den Ausbau weiterer erneuerbaren Energien zu stärken, enthält das Solarpaket 1 weitere Maßnahmen wie bspw.:
- Spielräume im europäischen Recht sollen konsequenter genutzt werden. So werden bestehende Windenergiegebiete als Beschleunigungsgebiete im Sinne der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie anerkannt und die Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht.
- Zudem sollen u. a. auch Innovationen mehr gefördert werden. So werden bspw. sog. Flugwindenergieanlagen vergütet. Diese Förderung wird jedoch auf eine Leistung von 50 Megawatt begrenzt, damit die Kosten überschaubar bleiben.
- Auch die Stromerzeugung aus Biogas soll erleichtert werden, indem die sog. Südquote bis Ende 2027 befristet ausgesetzt wird. Zudem werden Realisierungs- sowie Pönalfristen jeweils um sechs Monate verlängert. Darüber hinaus sehen die Maßnahmen des Solarpakets 1 eine Kapazitätserweiterung bei Kleingülleanlagen sowie eine Berechnung der nicht-bezuschlagten Biomethan-Ausschreibungsmengen auf die Ausschreibungsmengen für Biomasse vor.
Abschließend soll das Solarpaket 1 zudem neue Impulse in den Bereichen Netzanschluss und Speicher setzen. Dazu werden folgende Regelungen umgesetzt:
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) sollen vereinheitlicht werden.
- Die flexible Nutzung von Speichern wird ermöglicht.
- Das Wegenutzungsrecht auf öffentlichen Grundstücken soll geregelt werden.
- Die Verfahren zum Netzanschluss werden für Anlagen bis zu 100 kW vereinfacht.
- Zudem wird das Privileg auf einen bevorzugten Netzanschluss für erneuerbare Energien auch auf Speicher ausgeweitet.
Eine detaillierte Auflistung der im Solarpaket 1 enthaltenen Maßnahmen finden Sie hier.