Der Bundesrat billigt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen – dieses Ziel verfolgt das GEIG mit Auswirkungen in Form von Umsetzungsverpflichtungen für Gebäude-Eigentümer. Tritt das Gesetz in Kraft, besteht eine Verpflichtung Ladepunkte zu errichten und die Leitungsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Nach Billigung durch den Bundesrat fehlt dazu nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten.
Die genauen Verpflichtungen, die daraus für Unternehmen und Eigentümer resultieren, haben wir bereits in einem ausführlichen Blogbeitrag für Sie zusammengestellt. Diesen finden Sie unter folgendem Link.
Bei weiterführenden Fragen, welche Handlungsoptionen für Unternehmen bestehen, beraten wir Sie gerne auch persönlich!