Die wichtigsten Fakten zum BEHG in der Zusammenfassung
Im September berichteten wir über die Rahmenbedingungen des neuen Brennstoffemissionshandelsgesetzes und die geplante Bepreisung für die nächsten Jahre (Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – Informationen und Auswirkungen).
Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Fakten auflisten.
- Die erste Handelsperiode des BEHG beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2030.
- 2021 und 2022 betrifft die Regelung nur Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas und Flüssiggase. Ab 2023 wird die Liste erheblich erweitert. Hinzu kommen dann tierische und pflanzliche Öle/Fette, die als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, Kohle, Koks und daraus hergestellte Stoffe, wie Öle und Gase, einige Kohlenwasserstoffen, sowie eine Reihe von Alkoholen sofern sie nicht synthetischer Herkunft sind und als Heiz- oder Kraftstoffe bestimmt sind.
- Strom ist vom Gesetz nicht betroffen. Ein Teil der Einnahmen soll zur Entlastung bei der EEG-Umlage eingesetzt werden.
- Emissionszertifikate müssen von jedem, der die betroffenen Stoffe in Verkehr bringt erworben werden. Darunter können natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften fallen.
- Für Erdgas z. B. könnten sich, unter Berücksichtigung der aktuellen Emissionsfaktoren, folgende exemplarische Preis- bzw. Kostensteigerungen ergeben:
Erdgas | CO2-Preis €/Tonne | Mehrbelastung ct/kWh | 0,5 GWh | 1 GWh | 5 GWh | 15 GWh | |
2021 | 25 | 0,5 | 2.500 € | 5.000 € | 25.000 € | 75.000 € | |
2022 | 30 | 0,6 | 3.000 € | 6.000 € | 30.000 € | 90.000 € | |
2023 | 35 | 0,7 | 3.500 € | 7.000 € | 35.000 € | 105.000 € | |
2024 | 45 | 0,9 | 4.500 € | 9.000 € | 45.000 € | 135.000 € | |
2025 | 55 | 1,1 | 5.500 € | 11.000 € | 55.000 € | 165.000 € |
Exemplarische Berechnung, alle Angaben in netto sowie ohne Gewähr
Auch wenn die Kosten des Emissionshandels grundsätzlich von den Inverkehrbringern getragen werden und es zu klärende Details gibt, ist definitiv davon auszugehen, dass Lieferanten die Kosten an Ihre Kunden weitergeben werden. Dies bedeutet Preissteigerungen und somit höhere Belastungen für Privatpersonen sowie Unternehmen. Für Unternehmen, deren Brennstoffkosten mehr als 20% der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten ausmachen, soll es eine Härtefallregelung geben, die eine finanzielle Kompensation beinhaltet.
Obwohl es noch viele Unsicherheiten gibt, sollten sich Unternehmen auf die auf sie zukommenden Mehrkosten vorbereiten. Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die rechtliche Basis immer mit dem jeweiligen Energielieferanten auf Grundlage des geschlossenen Liefervertrages geprüft werden sollte.
Wenn Sie speziellere Fragen zum BEHG und deren Auswirkungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Links und Quellen: