Weiterführende Informationen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Die wichtigsten Fakten zum BEHG in der Zusammenfassung

Im September berichteten wir über die Rahmenbedingungen des neuen Brennstoffemissionshandelsgesetzes und die geplante Bepreisung für die nächsten Jahre (Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – Informationen und Auswirkungen).

Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Fakten auflisten.

    • Die erste Handelsperiode des BEHG beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2030.
    • 2021 und 2022 betrifft die Regelung nur Ben­zin, Die­sel, Heizöl, Erd­gas und Flüs­sig­gase. Ab 2023 wird die Liste erheblich erweitert. Hinzu kommen dann tie­ri­sche und pflanz­li­che Öle/Fette, die als Kraft- oder Heiz­stoff ver­wen­det wer­den, Kohle, Koks und dar­aus her­ge­s­tellte Stoffe, wie Öle und Gase, einige Koh­len­was­ser­stof­fen, sowie eine Reihe von Alko­ho­len sofern sie nicht syn­the­ti­scher Her­kunft sind und als Heiz- oder Kraft­stoffe bestimmt sind.
    • Strom ist vom Gesetz nicht betroffen. Ein Teil der Einnahmen soll zur Entlastung bei der EEG-Umlage eingesetzt werden.
    • Emissionszertifikate müssen von jedem, der die betroffenen Stoffe in Verkehr bringt erworben werden. Darunter können natür­li­che oder juris­ti­sche Per­sonen oder Per­so­nen­ge­sell­schaften fallen.
    • Für Erdgas z. B. könnten sich, unter Berücksichtigung der aktuellen Emissionsfaktoren, folgende exemplarische Preis- bzw. Kostensteigerungen ergeben:
ErdgasCO2-Preis
€/Tonne
Mehrbelastung
ct/kWh
0,5 GWh1 GWh5 GWh15 GWh
2021250,52.500 €5.000 €25.000 €75.000 €
2022300,63.000 €6.000 €30.000 €90.000 €
2023350,73.500 €7.000 €35.000 €105.000 €
2024450,94.500 €9.000 €45.000 €135.000 €
2025551,15.500 €11.000 €55.000 €165.000 €

Exemplarische Berechnung, alle Angaben in netto sowie ohne Gewähr

Auch wenn die Kosten des Emissionshandels grundsätzlich von den Inverkehrbringern getragen werden und es zu klärende Details gibt, ist definitiv davon auszugehen, dass Lieferanten die Kosten an Ihre Kunden weitergeben werden. Dies bedeutet Preissteigerungen und somit höhere Belastungen für Privatpersonen sowie Unternehmen. Für Unternehmen, deren Brennstoffkosten mehr als 20% der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten ausmachen, soll es eine Härtefallregelung geben, die eine finanzielle Kompensation beinhaltet.

Obwohl es noch viele Unsicherheiten gibt, sollten sich Unternehmen auf die auf sie zukommenden Mehrkosten vorbereiten. Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die rechtliche Basis immer mit dem jeweiligen Energielieferanten auf Grundlage des geschlossenen Liefervertrages geprüft werden sollte.

Wenn Sie speziellere Fragen zum BEHG und deren Auswirkungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Links und Quellen:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Merkblatt DIHK

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