Energiemarkt in Österreich: Novellierte Lastprofilverordnung tritt in Kraft

Netzbetreiber – Umstellung der Gasrechnungslegung & Novelle der Lastprofilverordnung

Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control (das Pendant zur deutschen Bundesnetzagentur) hat die entsprechenden Kriterien für Standardlastprofile für Gasabnahmestellen neu geordnet. Zum Stichtag des 01.04.2019 trat somit die neue Lastprofilverordnung Österreichs in Kraft, die von nun an vorsieht, Lieferstellen mit einem Gasverbrauch von weniger als 400.000 kWh ab diesem Datum jährlich abzurechnen.

Folglich werden die österreichischen Netzbetreiber die betroffenen Lieferstellen, die bisher monatlich abgerechnet wurden, in absehbarer Zeit umstellen. Abhängig davon, welcher Netzbetreiber mit welchem Aufwand die Umstellung vollzieht, kann dies auch zu unterschiedlichen Terminen erfolgen. Ebenso ist es möglich, dass die entsprechenden Verteilnetzbetreiber auf die Umstellung verzichten.

Sie haben Fragen zu Ihren betroffenen Lieferstellen und möchten wissen, ob auch Ihre Rechnungslegung umgestellt wird? Wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber.
Bei weiteren energiewirtschaftlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!


Quellen:

Lastprofilverordnung, Stand 17.12.2018

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