Hilfsprogramm gestartet:
Zuschüsse für energieintensive Unternehmen

Die stark gestiegenen Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Gerade energie- und handelsintensive Unternehmen sind erheblich betroffen. Daher hat das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium am 08.04.2022 ein Maßnahmenpaket, gerade für energieintensive Unternehmen, vorgelegt.

Das Maßnahmenpaket umfasst dabei mehrere Säulen, die Schritt für Schritt umgesetzt werden. Am 14.07.2022 hat die Europäische Kommission nun die vierte Säule des Maßnahmepakets der Bundesregierung genehmigt. Somit konnte das 5 Milliarden Euro schwere Hilfsprogramm für energieintensive Industrien am 15.07.2022 starten.

Welche Voraussetzungen Unternehmen erfüllen müssen und wie Sie einen Zuschuss beantragen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Was ist das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)?

Energieintensive Unternehmen können seit Freitag, dem 15.07.2022, Anträge auf Zuschüsse aus dem neuen Hilfsprogramm der Bundesregierung stellen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website den Zugang zu dem Anfang April von der Bundesregierung beschlossenen „Energiekostendämpfungsprogramm“ (EKDP) freigeschaltet.

Mit dem EKDP unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Unternehmen, welche besonders stark von den hohen Energiepreisen infolge des Ukraine-Krieges betroffen sind. Ziel ist es existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden und besondere Härten abzufedern.

Wer kann vom Hilfsprogramm profitieren?

Über die Website können Unternehmen, deren Kosten für Gas und Strom sich in den Monaten Februar bis Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben, einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Die Zuschüsse werden in drei Stufen gezahlt.

Die Förderstufen des Hilfsprogramms unterscheiden sich je nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.

Der Zuschuss pro Unternehmen ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro gedeckelt. Das Hilfsprogramm umfasst insgesamt 5 Milliarden Euro.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind, können einen Antrag auf Zuschüsse stellen. Zu den hart getroffenen Wirtschaftszweigen zählen beispielsweise die Chemie-, die Glas-, die Stahl-, die Metall- und die Keramikindustrie.

Zudem müssen sich die Energiekosten des Unternehmens im Zeitraum Februar bis Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahr mehr als Verdoppelt haben.

Neben den genannten Voraussetzungen sieht das Hilfsprogramm eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung vor.

 

Was kann bezuschusst werden?

Mit dem Hilfsprogramm wird ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten bezuschusst. Einen Zuschuss erhalten Unternehmen für einen Teil der Energiekosten, der das Doppelte des Vorjahresbetrages überschreitet. Es sind drei Förderstufen, je nach der jeweiligen Betroffenheit der Unternehmen, vorgesehen.

Unternehmen können bis zu 30 % ihrer gestiegenen Energiekosten bis zu einem Maximum von 2 Millionen Euro erstattet bekommen. Sollten Unternehmen Verluste einfahren, können sie Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro erhalten, in besonders betroffenen Zweigen sogar bis zu 50 Millionen Euro.

 

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Eine Antragstellung ist nur über das ELAN K2-Portal möglich. Die Frist für die Antragseinreichung für Phase 1 ist der 31.12.2022 (unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission).

Die Antragsfrist ist als materielle Ausschlussfrist ausgestaltet. Das heißt, eine Fristversäumnis hat zur Folge, dass der Anspruch entfällt.

 

Nähere Informationen

Weitere detaillierte Informationen zum Energiekostendämpfungsprogramm, zu den einzelnen Förderstufen, den einzelnen Voraussetzungen sowie die Unterlagen zur Antragsstellung erhalten Sie auf der BAFA-Website oder der Website des Bundesministerium der Finanzen.

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