Bundesregierung beschließt Beschleunigung
zum Einbau intelligenter Messsysteme

Mit dem am 20. April 2023 beschlossenen Gesetz zum „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW) will die Bundesregierung den Einbau intelligenter Messsysteme im Stromsektor schneller voranbringen. Dadurch sollen Energieeffizienz gesteigert und Stromnetze entlastet werden.

Welche Vorteile hat der Einbau intelligenter Messsysteme?

Intelligente Messsysteme bieten volle Kontrolle über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten. So können Stromverbräuche detailliert ermittelt und potenzielle Kostenfresser schnell identifiziert werden. Mit dem Smart Meter-Angebot der Tengelmann Energie kümmern wir uns um den Austausch der SLP-Stromzähler gegen neue, intelligente Messsysteme. Ergänzend haben Kunden mit dem EnerBoard jederzeit Zugriff auf aktuelle Verbräuche. Dadurch können tagesaktuell energieeffiziente Entscheidungen getroffen sowie Kosten gespart werden.

Welche Ziele verfolgt die Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme?

„Zweck dieses Gesetzes [Neustart der Digitalisierung der Energiewende] ist die beschleunigte Digitalisierung der Energiewende im Interesse einer nachhaltigen, verbrauchergerechten und treibhausgasneutralen Energieversorgung, eines verbesserten, datengestützten Netzbetriebs und einer effizienten und nachhaltigen, datengestützten Netzplanung.“

Ziel des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist somit in erster Linie der sogenannte Smart-Meter-Rollout im Strombereich. Dieser wird durch die neuen Regelungen entbürokratisiert und liefert Rechts- sowie Planungssicherheit für Akteure. Beispielweise benötigt es zukünftig beim Einbau intelligenter Stromzähler keine zusätzliche Freigabe durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr. Da die am Markt bestehenden Anbieter die notwendigen Datenschutzanforderungen mittlerweile erfüllen. Mit dem nun beschlossenen Gesetz werden die bestehenden Vorgaben zur Speicherung, Löschung und Anonymisierung jedoch präzisiert.

Wer wird zum Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtet?

Angelegt ist ein Rollout-Fahrplan bis 2030. Ab 2025 sind die grundständigen Messstellenbetreiber (Netzbetreiber) verpflichtet, für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh bis 100.000 kWh bzw. für PV-Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung intelligente Messsysteme einzubauen. Für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 100.000 kWh gilt die Umbauverpflichtung durch den Netzbetreiber erst ab 2028. Eine Umsetzung des Austauschs ist jedoch schon ab 2025 möglich. Ab 2030 sollen die Abnehmer dann mit Smart-Metern ausgestattet werden. Durch das Zurückspielen der Verbrauchsdaten an die Energielieferanten im Viertelstundentakt können Nutzer zukünftig von dynamischen Tarifen profitieren.

Wir unterstützen Sie bei den Herausforderungen des Smart Meter Rollouts!

Von der Anmeldung des Zählerwechsels bei Ihrem Netzbetreiber über die Abstimmung des Installationstermins mit Ihnen bis hin zu der reibungslosen Installation der Zähler vor Ort – wir kümmern uns! Nach der Installation überträgt der intelligente Stromzähler seine Messwerte an unser Portal EnerBoard.

Damit wir jedem Kunden gerecht werden, bieten wir SLP- sowie RLM-Zähler für Unternehmen mit mehreren Standorten an. Wir erstellen auch ein maßgeschneidertes Messkonzept für Ihre Objekte.

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