Markterklärung
Am 31.01.2020 hat das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) mit der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung, die offizielle Markterklärung für den Smart-Meter-Rollout gegeben. Nach der dritten Zertifizierung der Smart-Meter-Gateways (wir berichteten) und dem Erfüllen der Voraussetzungen nach §24 Abs. 1 MsbG ist dies der lang erwartete Startschuss für die neuen Messsysteme.
Der Einbau von intelligenten Messsystemen inkl. Smart-Meter-Gateways ist ab dem 17.02.2020 verpflichtend für Stromzähler mit mindestens 6.000 kWh/Jahr und maximal 100.000 kWh/Jahr. Von dieser Verfügung sind alle grundzuständigen Messstellenbetreiber betroffen und angehalten eine vorgegebene Pflichteinbauquote in den nächsten 3 Jahren zu erfüllen.
Die Markterklärung schafft nun Gewissheit in der Branche, um den Einbau intelligenter Messsysteme vollziehen zu können. Die Tengelmann Energie GmbH, als wettbewerblicher Messstellenbetreiber, unterstützt Unternehmen bei der Durchführung des Messstellenbetriebs und berät auch Sie gerne bei der Umsetzung des Smart-Meter-Rollouts.
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