Was sind Power Purchase Agreements (PPA)?

Power Purchase Agreement: Investition in die Energiewende

Power Purchase Agreements werden in einigen Ländern schon als Methode genutzt den Bau und den Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu finanzieren. Mit einem Power Purchase Agreement auf Basis eines Wind- oder Solarparks können Sie direkt zur Förderung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien beitragen und so einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Stromsektor leisten.

 

Was ist ein Power Purchase Agreement?

Aber vorab, was ist ein PPA überhaupt? Ganz einfach interpretiert – ein langfristig ausgelegter Stromliefervertrag, der üblicherweise eine Laufzeit von 5 Jahren und mehr aufweist. In Sonderfällen können auch PPAs mit einer kürzeren Laufzeit abgeschlossen werden, diese bieten jedoch ganz eigene Spezifikationen und Möglichkeiten.

 

Welche Vorteile bieten Power Purchase Agreements?

Der Abnehmer sichert sich mit einem PPA langfristig einen Preis, der beidseitig frei und flexibel ausgehandelt wird, üblicherweise in einer Spanne zwischen finanzieller Absicherung für den Anlagebetrieb und der Grenze von zusätzlich zu erzielenden Erlösen am Energiemarkt. Im Vordergrund stehen dabei für den Abnehmer, etwaige Strompreisrisiken zu umgehen und für den Anbieter eine gesicherte Anschlussfinanzierung für die Erneuerbare-Energien-Anlage zu erhalten.

Jedoch sind PPAs keineswegs eine Einbahnstraße. So können langfristige Stromlieferverträge ebenso genutzt werden, um Neuprojekte zu fördern und finanziell zu ermöglichen. Dabei werden die Bau- u. Betriebskosten aufgeschlüsselt und in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit Großprojekte realisiert. International ist diese Art der Nutzung von PPAs  mittlerweile mit zunehmender Tendenz gängige Praxis.

Zudem werden darüber hinausgehende Konditionen, wie der Umfang der zu liefernden Strommenge, die bilanzielle Abwicklung und die Betriebs-/Sicherungsrisiken, vertraglich aufgenommen. Die Vertragsgestaltung ist dabei offengehalten und kann von beiden Seiten individuell erarbeitet werden.

 

Verschiedene Arten von Power Purchase Agreements

Physische PPAs

Hier wird eine festgesetzte Strommenge verkauft bzw. physisch geliefert. Die physischen PPAs  unterscheiden sich hinsichtlich des Lieferweges und der bilanziellen Abwicklung:

  • On-site PPA: direkte physische Abnahme (örtliche Nähe), Lieferung erfolgt nicht über das öffentliche Netz, dadurch Ersparnis der Netzentgelte
  • Off-site PPA: bilanzielle Abnahme (örtliche Trennung); Lieferung erfolgt über das öffentliche Netz, Abwicklung über die betroffenen Bilanzkreise
  • Sleeved PPA: Off-site PPA, bei dem ein Energiedienstleister zwischen Anbieter und Abnehmer die Dienstleistungsprozesse übernimmt

 

Synthetische PPAs

Daneben existieren noch die synthetischen PPAs (SPPA). Dabei wird der physische Stromfluss vom finanziellen getrennt. Es erfolgt keine direkte Lieferung der Strommenge der Erzeugeranlage. Ein zwischengeschalteter Energiedienstleister des Erzeugers übernimmt die Liefermenge in seinen Bilanzkreis und veräußert diese Menge weiter (bspw. Spotmarkt). Ein weiterer Energiedienstleister auf Seiten des Abnehmers beschafft die benötigte Menge, möglichst ebenfalls am Spotmarkt.

Die sich ergebenden Differenzbeträge, die sich zwischen beiden Transaktionen am Spotmarkt ergeben und vom ausgehandelten Preis im SPPA abweichen, werden über den Vertragspunkt „Contract for Difference“ geregelt. Dieser regelt die finanziellen Ausgleichszahlungen, die je nachdem auf welcher Seite die Differenz entsteht, sowohl vom Erzeuger als auch vom Abnehmer getragen werden. Dementsprechend wird die Preissicherheit des SPPA gesichert und gewährleistet.

 

 Vorteile von Power Purchase Agreements

  • Langfristige Preissicherheit und Minimierung von Preisrisiken
  • Herkunftsnachweise bei physischer Lieferung
  • Vertragsgestaltung weitestgehend flexibel
  • EE-Projekte fördern und Nachhaltigkeitsgedanken stärken
  • Positive Imagegestaltung

Nachteile von Power Purchase Agreements

  • Aufwand der Vertragsgestaltung
  • Langfristige Bindung der Vertragsparteien
  • Technisches Ausfallrisiko bei älteren EE-Anlagen
  • Absicherungen müssen definiert werden
  • Energiewirtschaftliches Know-how erforderlich

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