Die enorme Bedeutung der Digitalisierung treibt auch den sich stetig wandelnden Energiesektor um, der sich nun vor große Herausforderungen stellen muss. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), seit dem 2. September 2016 in Kraft getreten, regelt den Smart Meter Rollout bzw. den flächendeckenden Rollout intelligenter Messsysteme, mit dem die Voraussetzungen der Digitalisierung erfüllt werden sollen. Dadurch sollen Netze, Erzeugung und Verbräuche besser verknüpft werden, um Energieeinsparungspotentiale zu erhöhen.
Was regelt das neue MsbG?
Mit dem Vorhaben der Digitalisierung verpflichtet das Gesetz alle örtlichen Netzbetreiber als grundzuständige Messstellenbetreiber, Stromzähler von Letztverbrauchern umzubauen. Dabei werden Zähler mit Jahresverbräuchen über 6.000 kWh/a (im ersten Schritt über 10.000 kWh/a) flächendeckend mit neuer Technik zum sogenannten intelligenten Messsystem innerhalb der nächsten 8 Jahre ausgerüstet. Demnach müssen Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und einem Smart Meter Gateway (Kommunikationsgerät), welche zusammen das intelligente Messsystem bilden, ausgestattet und betrieben werden.
Neuste Meldungen zum Smart Meter Rollout:
Was ändert sich für Ihr Unternehmen?
An erster Stelle kommen höhere Kosten auf Sie als Unternehmen durch die neuen intelligenten Messsysteme zu. Wenn ein herkömmlicher elektromechanischer „Ferraris-Zähler“ getauscht wird, können die Kosten von bisher ca. 10-20 € bis auf 200 € brutto pro Jahr steigen. Dennoch bleibt Ihnen als Unternehmen der eigentliche Vorteil der höheren täglichen und verschlüsselten Verbrauchstransparenz meist vorenthalten. Zwar sind die örtlichen Netzbetreiber verpflichtet, Ihnen die Stromverbräuche in einem Online-Portal zur Verfügung zu stellen. In der Regel betreibt jedoch jeder Netzbetreiber ein eigenes Portal, das nicht unbedingt Ihren Anforderungen entspricht. Ihre Herausforderung liegt darin, dass Sie mit den auszurüstenden Stromzählern nicht über das nötige Know-how und die Prozessstandards des Energiemanagements zur Auswertung der Daten verfügen. In der Konsequenz können Sie die Potentiale zur Energieeinsparung nicht nutzen. Unternehmen mit mehreren Standorten in Deutschland müssten sich zudem mit vielen verschiedenen Netzbetreibern verständigen, um einheitlich an ihre Verbrauchsdaten zu kommen.
Wann beginnt der Smart Meter Rollout?
Bisher ist der flächendeckende Rollout der Netzbetreiber trotz Verabschiedung des Gesetzes nicht gestartet. Eine offizielle Ausstattung von intelligenten Messsystemen bzw. der Beginn des Rollouts startet, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme (konkret Smart Meter Gateways) am Markt anbieten und Gateway-Administratoren vom BSI zertifiziert wurden. Am 19.12.19 wurde der dritte Hersteller zertifiziert. Nach Aussage des BSI wird der offizielle Start des Rollouts Anfang 2020 folgen (Tengelmann Energie berichtete). Für den flächendeckenden Umbau der Messstellen hat der grundzuständige Messstellenbetreiber (Netzbetreiber) einen Zeitraum von 8-16 Jahren vorgegeben bekommen. Das kann dazu führen, dass der Netzbetreiber den Wechsel in dieser Periode je nach Umbaustrategie nach und nach durchführt. Für Unternehmen mit mehreren Messstellen regionalübergreifend verteilt, kann das bedeuten, dass die jeweiligen Zählpunkte zeitlich versetzt mit den neuen Messeinrichtungen ausgerüstet werden.
Ihr persönlicher Messstellenbetreiber: Tengelmann Energie GmbH
Bei der Tengelmann-Energie GmbH (TEG) erhalten Sie deutschlandweit alles aus einer Hand: sowohl den Zählerwechsel in Ihren Standorten als auch den tagtäglichen Messstellenbetrieb. Sie zahlen keine einmaligen Investitions- oder Umbaukosten, sondern lediglich ein jährliches Entgelt – wie bisher.
Unabhängig vom offiziellen Rollout-Zeitraum erhalten Sie mit TEG die Chance, alle Messstellen zeitnah auf den einheitlichen Stand des intelligenten Messsystems umzurüsten, um in Kombination mit EnerBoard effizientes Energiemanagement betreiben zu können.
Warum sollten Sie sich für uns als unabhängigen Messstellenbetreiber entscheiden?
Generell besteht keine Pflicht, Stromzähler über den grundzuständigen Messstellenbetreiber (Netzbetreiber) betreiben zu lassen. Als Anschlussnutzer haben Sie die Möglichkeit, Ihren Messstellenbetreiber in Deutschland frei zu wählen. Mit der Tengelmann Energie GmbH als unabhängigen Messstellenbetreiber profitieren Sie von den nachfolgenden Vorteilen und einschlägiger Erfahrung als wettbewerblicher Messstellenbetreiber seit 2008:
- Sie können mit uns den Zeitpunkt der Umrüstung auf intelligente Messsysteme individuell planen
- Sie profitieren von einheitlichen und günstigen Entgelten unterhalb der Preisobergrenze
- Bundesweit haben Sie nur einen Ansprechpartner für alle Zähler und erhalten täglich Daten im Online-Portal
- Mit EnerBoard stehen Ihnen Ihre Energiekosten und -verbräuche für ein vollumfängliches Energiemonitoring zur Verfügung