Kostendämpfung bei Gas und Wärme:
Soforthilfe im Dezember beschlossen

Die Bundesregierung hatte eine Soforthilfe für Gas und Wärme beschlossen. Der Bund übernimmt hierbei die Kosten des Dezember-Abschlags für alle Gas- und Fernwärmekunden. Die Soforthilfe soll als spürbare Entlastung dienen, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Hiervon profitieren nicht nur Haushalte, sondern auch Unternehmen. Am 14. November 2022 hat der Bundesrat nun grünes Licht für die geplante Soforthilfe gegeben und das Gesetz gebilligt.

Wie funktioniert die Soforthilfe? Wie ist der Stand der Gaspreisbremse und wann soll die Strompreisbremse kommen? Erfahren Sie alles Wichtige zum Thema in diesem Beitrag.

 

Was wurde nun beschlossen?

Die Bundesregierung hatte am 23. September 2022 die Expertenkommission Gas und Wärme eingesetzt, um Vorschläge zur Bewältigung der Gaspreiskrise erarbeiten zu lassen. In ihrem Zwischenbericht „Sicher durch den Winter“ vom 10. Oktober 2022 hatte die Expertenkommission Empfehlungen zu einer Gaspreisbremse und zur Einmalzahlung für Haushalte und Unternehmen bereits vorgelegt. Am 30. Oktober 2022 legte diese den Abschlussbericht vor, der weitere Vorschläge enthält, wie eine Entlastung von Bürgern und Industrie bei Aufrechterhaltung der Gas-Sparanreize gelingen und mit einer längerfristigen Transformationsperspektive verknüpft werden kann.

Der Bundestag hatte das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe bereits am 10. November beschlossen. Im Rahmen einer Sondersitzung gab der Bundesrat nun am 14. November 2022 seine Zustimmung.

 

 

Wie funktioniert die Soforthilfe im Dezember?

Das Gesetz regelt im Detail, wie Verbraucher*innen bei den kosten für Gas und Wärme für den Monat Dezember 2022 entlastet werden. Die Entlastung gilt für Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh.

Für diese Erdgaskunden entfällt im Dezember die Pflicht zur Zahlung einer vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung. Die Kosten übernimmt der Bund. Sollte dennoch ein Beitrag bezahlt werden, müssen Erdgaslieferanten dies in der nächsten Rechnung berücksichtigen.

 

 

Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?

Anspruch auf die Soforthilfe haben Haushalte, welche Gas oder Fernwärme nutzen sowie Unternehmen, die über ein Standardlastprofil (SLP-Zähler) abgerechnet werden und weniger als 1,5 Mio. kWh im Jahr verbrauchen.

Unabhängig vom Jahresverbrauch sind ebenfalls berechtigt:

  • zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • stattlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder andere Leistungsanbieter
  • Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Leistungserbringer der Eingliederungshilfe
  • Bestimmte weitere Bildungseinrichtungen

 

 

Wie hoch ist die Einmalzahlung?

Für die Jahresrechnung Gas gilt Folgendes: Die Entlastung wird auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember errechnet.

Im Bereich Wärme erfolgt, anders als beim Gas und aufgrund anderer Vertragsstrukturen, die Entlastung für den Dezember entweder durch einen Verzicht auf die im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an Kund*innen.

Für Mieter*innen, die ihre Heizkosten monatlich an den Vermieter zahlen und so keinen eigenen Vertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen haben, sollen die Vermieter*innen die Entlastung mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 an die Mieter*innen weitergeben.

 

 

Wie erfolgt die Finanzierung der Soforthilfe?

Der Bund übernimmt hier alle Zahlungen und erstattet Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen die ausbleibenden Zahlungen. Finanziert wird die Soforthilfe, welche im höheren einstelligen Milliardenbereich liegt, durch den neuausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

 

 

Wann kommen die Strom- sowie die Gas- und Wärmepreisbremse?

In einem nächsten Schritt sollen die Gesetzentwürfe zur Strom- und Gaspreisbremse folgen. Diese sollen im Jahr 2023 kommen und Haushalte sowie Unternehmen sollen damit spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden. Ziel der Strom- und Gaspreisbremse ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung gewährleisten zu können. Um hier auch Anreize zum Energiesparen zu geben, können Haushalte und Unternehmen eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Für darüberliegende Verbräuche greift der Marktpreis.

Auch hier greift die Bundesregierung auf die bereits am 10. Oktober erarbeiteten Vorschläge für die Preisbremsen der Expertenkommission Gas und Wärme zurück. Die Gesetzesentwürfe zu den beiden Preisbremsen werden in Kürze auf den Weg gebracht.

 

Gas- und Wärmepreisbremse

Für SLP-Kunden, also Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen und Vereine mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Mio. kWh soll der Gaspreis für ein Grundkontingent von spätestens März 2023 bis April 2024 bei 12 ct/kWh gedeckelt werden. Angestrebt wird hier allerdings die rückwirkende Geltung zum 1. Februar 2023. Für Fernwärmekunden soll ein fixer Brutto-Betrag von 9,5 ct/kWh gelten. Oberhalb des Grundkontingents wird dann der Marktpreis fällig.

Für die Industrie, also RLM-Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh, soll die Gaspreisbremse ab Januar 2023 bis April 2024 gelten. Für ein Grundkontingent soll es einen fixen Beschaffungspreis von 7 ct/kWh geben.

Alle weiteren Informationen zur Gaspreisbremse und den Vorschlägen der Expertenkommission Gas und Wärme erfahren Sie hier.

 

Strompreisbremse

Die Strompreisbremse soll zum 01. Januar 2023 gelten und helfen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen sollen analog zur Gas- und Wärmepreisbremse entlastet werden. Der Strompreis soll dabei bei 40 ct/kWh gedeckelt werden. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Für Industrieunternehmen sollen die Strompreise bei 13 ct/kWh für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt werden. Zudem sollen die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen.

 

 

Warum sich Energiesparen dennoch weiterhin lohnt?

Die Höhe der Soforthilfe orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch und ist somit unabhängig vom tatsächlichen Gegenwartsverbrauch im Dezember. Auch die Preisbremsen sind so ausgestaltet, dass sich Energiesparen auch weiterhin lohnt, um Geld zu sparen.

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