Zulassung des ersten Smart-Meter-Gateways
Nachdem am 2. September 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erstmalig in Kraft getreten ist, hat nun der erste Hersteller in Deutschland die eichrechtliche Genehmigung durch die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für das Smart-Meter-Gateway erhalten. Somit wird die Einhaltung der Vorgaben des Mess- und Eichgesetztes bestätigt. Die Prüfkriterien für das Smart-Meter-Gateway, welches der zentrale Baustein für die Kommunikation des intelligenten Messsystems ist, betreffen unter anderem die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Messdaten.
Das MsbG regelt das Rollout intelligenter Messsysteme, mit dem die Voraussetzungen der Digitalisierung von Stromzählern erfüllt werden sollen. Netze, Erzeugung und Verbräuche sollen dadurch besser verknüpft werden, um Energieeinsparungspotentiale zu erhöhen.
Die eichrechtliche Genehmigung durch die PTB ist neben der Common-Criteria-Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit (BSI) eine von zwei Anforderungen für Hersteller von Smart-Meter-Gateways, die für die Installation intelligenter Messsysteme erfüllt sein müssen.
Trotz Verabschiedung des Messstellenbetriebsgesetzes, ist der grundsätzliche Messstellenbetrieb mit intelligenten Zählern noch nicht gestartet. Voraussetzung dafür ist die Zertifizierung durch die PTB und das BSI des Gateways von mindestens drei voneinander unabhängigen Herstellern.
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