Die Tengelmann Energie GmbH (TEG) bietet als wettbewerblicher Messstellenbetreiber umfassende Dienstleistungen im Bereich des Messstellenbetriebs an. Neben den grundlegenden Aufgaben wie Einbau, Wartung und Betrieb von Messstellen zeichnet sich die TEG durch maßgeschneiderte Lösungen und eine moderne technologische Infrastruktur aus. Dieser Beitrag informiert umfassend über die Unterschiede zwischen grundzuständigen und wettbewerblichen Messstellenbetreibern und hebt die spezifischen Vorteile hervor, die die TEG ihren Kunden bietet.
Was ist Messstellenbetrieb überhaupt?
Der Messstellenbetrieb umfasst alle Aufgaben rund um den Stromzähler, darunter Installation, Wartung und Ablesung. Die Verbrauchsdaten werden sicher erfasst und an Stromlieferanten sowie Netzbetreiber übermittelt. Die modernen Systeme der TEG setzen hierbei auf automatisierte Prozesse, die eine fehlerfreie und effiziente Datenerfassung ermöglichen. Bei Problemen rund um den Zähler, ist der Messstellenbetreiber der richtige Ansprechpartner.
Welche Leistungen bietet die TEG als wettbewerblicher Messstellenbetreiber?
Die TEG übernimmt den gesamten Messstellenbetrieb und bietet dabei:
- Einbau und Wartung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
- Datenmanagement: Erfassung, Verarbeitung und sichere Übermittlung von Verbrauchsdaten.
- Transparente Abrechnungsmodelle, die an individuelle Bedürfnisse angepasst sind.
- Bundesweite Betreuung: Einheitlicher Service für alle Standorte eines Unternehmens.
- Schnelle Reaktionszeiten bei technischen Problemen oder Fragen zum Zählerbetrieb.
- Intelligente Stromzähler für mehr Kontrolle und Transparenz über die Energiekosten.
Wer ist mein Messstellenbetreiber?
Gemäß § 2 Nr. 4 MsbG ist der Netzbetreiber grundzuständiger Messstellenbetreiber, also:
- jeder örtliche Verteilnetzbetreiber,
- jeder geschlossene Verteilnetzbetreiber sowie
- die Übertragungsnetzbetreiber.
Das bedeutet: Das MsbG weist dem Netzbetreiber diese Aufgabe initial zu, ohne dass es hierfür eines speziellen Übertragungsverfahrens bedarf.
Dies gilt im Strombereich sowohl für
- „konventionelle“ Zähler (Ferraris, EDL 21) als auch für
- intelligente Messsysteme (iMSys) und moderne Messeinrichtungen (mME).
Im Gassektor gilt diese Regelung für alle Messeinrichtungen.
Im Regelfall handelt es sich beim Messstellenbetreiber also um den örtlichen Netzbetreiber, denn dieser ist durch die gesetzliche Regelung der grundzuständige Messstellenbetreiber. Die Alternative ist, dass Sie sich aktiv für ein anderes Unternehmen entscheiden – sodass die Zuständigkeit dann durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber übernommen wird, den Sie ausgewählt haben.
Wie wechselt man zu einem Wettbewerblichen Messstellenbetreiber?
Der Wechsel des Messstellenbetreibers funktioniert ähnlich wie der Wechsel des Stromanbieters oder der Wechsel des Gasanbieters. Es steht Ihnen frei, einen anderen Vertragspartner zu wählen (§ 5 MsbG). Der bisherige Messstellenbetreiber darf dies nicht blockieren, sondern muss dem neuen Anbieter alle erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.
Durch den Einsatz digitaler Kundenportale bei der TEG wird der Wechselprozess zusätzlich vereinfacht. Diese ermöglichen eine transparente Verwaltung der Messstellen und erleichtern Unternehmen den Überblick über ihre Verbrauchsdaten.
Entschließen Sie sich als Unternehmen dazu, den Messstellenbetreiber zu wechseln, müssen Sie dazu lediglich eine Erklärung an Ihren aktuellen Messstellenbetreiber versenden. Der Wechsel wird anschließend zwischen dem alten und dem neuen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber direkt abgewickelt. Der grundzuständige Messstellenbetreiber (zumeist auch Ihr Netzbetreiber), darf Ihnen für den Wechsel keine Kosten in Rechnung stellen.
Was ist der Unterschied zwischen einem wettbewerblichen und einem regulären Messstellenbetreiber?
Solange sich ein Verbraucher nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entschieden hat, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber auch gleichzeitig der Messstellenbetreiber. Dabei gelten für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gesetzliche Maximalentgelte, die in den meisten Fällen mit einer Preiserhöhung gleichzusetzen sind, jedoch einen geringen Mehrwert bieten.
Dagegen sind wettbewerbliche Messstellenbetreiber nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden und können somit kunden- sowie fallspezifische, effizientere Preis- und Leistungskonzepte anbieten. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist im Sinne des Gesetzes „ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs durch Vertrag nach § 9 (MsbG) wahrnimmt.“ Des Weiteren besteht ein großer Vorteil darin, dass sich ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber um all Ihre Messstellen kümmert – meist bundesweit. Dies führt dazu, dass Ihr Messstellenbetrieb für Sie weitaus transparenter wird – anstelle von vielen verschiedenen Messstellenbetreibern mit unterschiedlichen Entgelten, Ansprechpartnern, Kontaktstellen und Datenportalen minimieren Sie so Ihren Zeit- und Arbeitsaufwand.
Smart Meter Rollout: Unternehmen zu intelligenten Stromzählern verpflichtet! Wettbewerblicher Messstellenbetrieb unterstützt die Umsetzung!
Schon gewusst? Das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt den Netzbetreibern die flächendeckende Umrüstung der analogen Stromzähler auf sogenannte intelligente Messsysteme mit Smart Meter Gateway vor. Das Ziel ist der kontinuierliche Zugriff auf die Verbrauchsdaten und damit mehr Transparenz. Die Umsetzung dieser Verpflichtung erfolgt durch die Netzbetreiber häufig ohne Rücksprache und zeitversetzt. Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber hilft, die Umrüstung selbst in die Hand zu nehmen sowie schnellen und unkomplizierten Zugriff auf entsprechende Verbrauchsdaten zu erhalten.
Welche Vorteile für Unternehmen ergeben sich durch wettbewerbliche Messstellenbetreiber?
Der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie der TEG bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile. Durch eine zentrale Steuerung und individuelle Anpassung des Messstellenbetriebs lassen sich Prozesse effizienter gestalten.
Mit der einheitlichen Datenplattform EnerBoard erhalten Unternehmen tagesaktuelle Verbrauchswerte für all ihre Standorte. Dies ermöglicht eine transparente Überwachung des Energieverbrauchs und eine gezielte Optimierung der Energiekosten. Dank dieses bundesweit einheitlichen Online-Portals stehen die Verbrauchsdaten jederzeit zur Verfügung – ein entscheidender Vorteil für eine nachhaltige und wirtschaftliche Energieverwaltung.
Ein weiterer Pluspunkt sind die einheitlichen und günstigeren Messentgelte. Unternehmen senken nicht nur ihre Messkosten, sondern profitieren auch von einer höheren Planungssicherheit.
Sie haben weitere Fragen zum wettbewerblichen Messstellenbetrieb oder benötigen Unterstützung bei einem ganzheitlichen Energiemanagement?
Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei allen Fragen weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir finden gemeinsam die passende Lösung.
FAQ Intelligente Stromzähler & wettbewerblicher Messstellenbetrieb
Der grundständige Messtellenbetreiber ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Erst wenn man sich aktiv für ein anderes Unternehmen entscheidet geht die Zuständigkeit für den Messstellenbetrieb an den wettbewerlichen Messstellenbetreiber über.
Die wettbewerlichen Messstellenbetreiber sind im Gegensatz zu den grundständigen Messtellenbetreibern nicht an Preisobergrenzen gebunden und können somit effizientere Preis- und Leistungskonzepte anbieten. Zudem kümmert ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber um all Ihre Messtellen und das bundesweit. Dadurch wird Ihr Messstellenbetrieb transparenter und Sie haben nur einen festen Ansprechpartner.
Der Netzbetreiber ist grundständiger Messstellenbetreiber. Dies kann also jeder örtliche Verteilnetzbetreiber, jeder geschlossene Verteilnetzbetreiber oder aber auch ein Übertragungsnetzbetreiber sein.
Dies ändert sich nur, wenn Sie sich aktiv für ein anderes Unternehmen entscheiden. Die Zuständigkeit wird dann durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber übernommen.
Der Wechsel des Messtellenbetreibers ist ganz einfach. So als würden Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln. Ihnen steht es frei einen anderen Vertragspartner zu wählen. Der bisherige Messstellenbetreiber darf diesen Wechsel nicht blockieren, sondern muss dem neuen Anbieter alle erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.
Wenn Sie nun den Messtellenbetreiber wechseln möchten, müssen Sie dazu nur eine Erklärung an Ihren aktuellen Messstellenbetreiber versenden. Der Wechseln wird im Anschluss zwischen dem alten und dem neuen Messstellenbetreiber abgewickelt, so dass Sie hier keinen Aufwand haben. Kosten entstehen Ihnen für den Wechsel ebenfalls nicht, denn der grundständige Messstellenbetreiber darf Ihnen keine Kosten für den Wechsel in Rechnung stellen.
Ihre Verbrauchswerte erhalten Sie durch einen uns bundesweit einheitlich über das Online-Portal EnerBoard. So profitieren Sie von der täglichen Datentransparenz, um Ihre Stromkosten zu optimieren.
Unsere Messentgelte sind zudem einheitlich und günstiger. So reduzieren Sie nicht nur Ihre Messkosten, sondern profitieren ebenfalls von der Planungssicherheit.
Ihr aktueller Zähler wird durch einen intelligenten Stromzähler ausgewechselt. Dieser ist dann in der Lage die erhobenen Messwerte drahtlos an das Online-Portal EnerBoard weiterzuleiten, so dass Sie dort den vollumfänglichen Überblick haben.
Beim Wechsel zu uns kümmern wir uns um alle nötigen Formalitäten, so dass der Wechsel des Messstellenbetreibers für Sie ganz ohne Aufwand abläuft. Wir melden den Zählerwechsel bei Ihrem Netzbetreiber an und stimmen den Installationstermin zum Zählerwechsel mit Ihnen ab.
Nein, denn hier geht es nur um dem Messstellenbetrieb. Dies ist unabhängig von Ihrem Strom- oder Gaslieferanten, der die Aufgabe hat Sie mit Strom oder Gas zu beliefern.
Ein Messtellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Zählern sowie für die eigentliche Ablesung. Verantwortlich ist generell der grundzuständige Messstellenbetreiber. Meist ist dies der örtliche Netzbetreiber.
Wir lassen Sie nicht im Dunkeln stehen. Der Wechsel des Zählers wird mit Ihnen abgestimmt. Zudem stimmen wir mit dem bisherigen Messstellenbetreiber den Wechsel ab, so dass Sie hier ganz beruhigt sein können. Der Tag der Installation ist auch der Tag, an dem der neue Messstellenvertrag anläuft.
Zum Zählerwechsel kommt ein Elektriker bei Ihnen vorbei, baut den alten Zähler aus und den neuen direkt ein. Dies dauert in der Regel zwischen 10-15 Minuten. Für diese Zeit muss die Stromversorgung allerdings unterbrochen werden. Nach dem Wechsel ist diese aber sofort wieder da.





