Die Tengelmann Energie GmbH als wettbewerblicher Messstellenbetreiber

Die Tengelmann Energie GmbH als wettbewerblicher Messstellenbetreiber

Auf unserer Homepage finden Sie den Leistungsbereich Messstellenbetrieb, der bereits viele Informationen zu diesem Thema enthält. Dieser Blogbeitrag dient der weiterführenden, ausführlichen Information und erläutert weitergehend den Unterschied zwischen einem grundzuständigen und einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber.

Was ist Messstellenbetrieb überhaupt?

Unter Messstellenbetrieb versteht man die Verpflichtung des Messstellenbetreibers, für Einbau, Wartung sowie Betrieb einer Messstelle zu sorgen. Dazu zählt das Ablesen des Zählers und die Übermittlung der Daten an Stromlieferant und Netzbetreiber. Bei Problemen rund um den Zähler, ist der Messstellenbetreiber der richtige Ansprechpartner.

 

Wer ist mein Messstellenbetreiber?

Gemäß § 2 Nr. 4 MsbG ist der Netzbetreiber grundzuständiger Messstellenbetreiber, also:

  • jeder örtliche Verteilnetzbetreiber,
  • jeder geschlossene Verteilnetzbetreiber sowie
  • die Übertragungsnetzbetreiber.

Das bedeutet: Das MsbG weist dem Netzbetreiber diese Aufgabe initial zu, ohne dass es hierfür eines speziellen Übertragungsverfahrens bedarf.

Dies gilt im Strombereich sowohl für

  • „konventionelle“ Zähler (Ferraris, EDL 21, RLM, usw.) als auch für
  • intelligente Messsysteme (iMSys) und moderne Messeinrichtungen (mME).

Im Gassektor gilt diese Regelung für alle Messeinrichtungen.

Im Regelfall handelt es sich beim Messstellenbetreiber also um den örtlichen Netzbetreiber, denn dieser ist durch die gesetzliche Regelung der grundzuständige Messstellenbetreiber. Die Alternative ist, dass Sie sich aktiv für ein anderes Unternehmen entscheiden – sodass die Zuständigkeit dann durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber übernommen wird, den Sie ausgewählt haben.

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Wie wechselt man den Messstellenbetreiber?

Der Wechsel des Messstellenbetreibers funktioniert ähnlich wie der Wechsel des Stromanbieters oder der Wechsel des Gasanbieters. Es steht Ihnen frei, einen anderen Vertragspartner zu wählen (§ 5 MsbG). Der bisherige Messstellenbetreiber darf dies nicht blockieren, sondern muss dem neuen Anbieter alle erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.

Entschließen Sie sich als Unternehmen dazu, den Messstellenbetreiber zu wechseln, müssen Sie dazu lediglich eine Erklärung an Ihren aktuellen Messstellenbetreiber versenden. Der Wechsel wird anschließend zwischen dem alten und dem neuen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber direkt abgewickelt. Der grundzuständige Messstellenbetreiber (zumeist auch Ihr Netzbetreiber), darf Ihnen für den Wechsel keine Kosten in Rechnung stellen.

Was bedeutet eigentlich „wettbewerblicher Messstellenbetreiber“ und worin unterscheidet er sich von dem grundzuständigen MSB?

Solange sich ein Verbraucher nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entschieden hat, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber auch gleichzeitig der Messstellenbetreiber. Dabei gelten für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gesetzliche Preisobergrenzen, d.h. Maximalentgelte, die in den meisten Fällen mit einer Preiserhöhung gleichzusetzen sind, jedoch einen geringen Mehrwert bieten.

Dagegen sind wettbewerbliche Messstellenbetreiber nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden und können somit kunden- sowie fallspezifische, effizientere Preis- und Leistungskonzepte anbieten. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist im Sinne des Gesetzes „ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs durch Vertrag nach § 9 (MsbG) wahrnimmt.“ Des Weiteren besteht ein großer Vorteil darin, dass sich ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber um all Ihre Messstellen kümmert – meist bundesweit. Dies führt dazu, dass Ihr Messstellenbetrieb für Sie weitaus transparenter wird – anstelle von vielen verschiedenen Messstellenbetreibern mit unterschiedlichen Entgelten, Ansprechpartnern, Kontaktstellen und Datenportalen minimieren Sie so Ihren Zeit- und Arbeitsaufwand.

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