Steigende Energiekosten:
Gasumlage wurde zurückgenommen

Der Rettungsschirm für den angeschlagenen Gaskonzern Uniper ist bewilligt. Geplant war die Einführung einer Gasumlage ab dem 1. Oktober 2022. Diese wurde jetzt wieder zurückgenommen.

 

Warum sollte eine Gasumlage eingeführt werden?

Energieversorger stehen auf Grund des anhaltenden Ukraine-Krieges und der verminderten Gaslieferungen aus Russland durch die starken Preissteigerungen beim Einkauf vor enormen Herausforderungen. Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) hat die Bundesregierung Anfang Juli 2022 viele Möglichkeiten geschaffen, um Pleiten von systemrelevanten Unternehmen zu verhindern.

Mit der Einführung der Gasumlage sollte verhindert werden, dass einzelne Versorger, wie beispielsweise Uniper, ausfallen, was einen Zusammenbruch der Energieversorgung zur Folge haben könnte. Ab Herbst sollten die Energieversorger ihre stark gestiegenen Gaspreise wegen der Drosselung russischer Lieferungen an Gasverbraucher weitergeben dürfen.

 

Steigende Energiekosten: Wie sollte die Umlage funktionieren?

Mit der Gasumlage sollten Versorger ihre Preissteigerungen an die Endkunden weitergeben können. Durch die Umlage sollte die Erhöhung auf alle Endkunden verteilt werden. Somit wäre auf Unternehmen wie auch Privatverbraucher eine Steigerung der Gaspreise zugekommen.

Die Umlage wurde ab dem 1. Oktober beschlossen und sollte 2,419 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) betragen. Rückwirkend zum 9. August 2022 wurde mit einer Aufhebungsverordnung die Gasumlage seitens der Bundesregierung wieder zurückgenommen.

 

Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro angekündigt

Die Energiepreiskrise und die Lage auf dem Gasmarkt hat sich jedoch rasant weiter verändert, so dass die Bundesregierung die geplante Gasumlage nicht umgesetzt hat. Es soll auf ein Gesamtkonzept gesetzt werden, welches aktuell erarbeitet wird. Am 10. Oktober 2022 hat dafür die Expertenkommission Gas und Wärme ihren Zwischenbericht vorgelegt, in dem weitere Maßnahmen wie die Gaspreisbremse für Privatpersonen und Unternehmen skizziert werden.

Die Maßnahmen sind ein Teil des geplanten Abwehrschirms in Höhe von 200 Milliarden Euro und soll die Preise für Gas und Strom senken, so dass Verbraucher nicht überlastet werden.

Energiesparen sei zudem ein wichtiger Schritt

Bundeswirtschaftsminister Habeck hatte am 21.07.2022 ein neues Maßnahmenpaket zum Energiesparen für den Winter angekündigt. Ziel ist es den Gasverbrauch zu senken und die Gasspeicher vor dem Winter gut zu befüllen. Die geplanten Energiesparmaßnahmen betreffen Unternehmen ebenso wie Privatverbraucher.

Unternehmen sollen per Verordnung zum Energiesparen verpflichtet werden. So sollen Räume, die nicht regelmäßig genutzt werden, wie etwa Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume, nicht mehr beheizt werden. Diese Maßnahme ist für sechs Monate vorgesehen.

Zudem soll über eine ausgedehnte Homeoffice-Möglichkeit für die Mitarbeiter nachgedacht werden. Dazu möchte das Ministerium mit den Sozialpartnern sprechen. Selbst verbindliche Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr seien hier denkbar, so dass die Büros in dieser Zeit nicht beheizt werden müssten.

Energiesparen können Unternehmen aber jetzt schon mit einfach umzusetzenden Maßnahmen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

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